Hallo Schiko,
Deinen Bemühungen, einen Abgleich aus eigener Berechnung mit
den Angaben in der Renteninformation herzustellen, wird der
Erfolg versagt bleiben, wofür es Gründe gibt.
Sie bestehen darin, dass der Berechnung in der Renteninformation
nicht nur die Verdienste aus den jeweiligen Jahren zugrunde liegen,
sondern auch, um nur einige zu nennen,
- die Berücksichtigung und Bewertung von Krankheits- und
Ausfallzeiten,
- die Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Kinderbe-
rücksichtigungszeiten,
- die Ermittlung eines Zuschlages für Kindererziehungszeiten
ab 1992, wenn weniger als 75% Bundesdurchschnitt verdient
wurde,
- die Feststellung eines belegungsfähigen Gesamtzeitraumes
und der darin enthaltenen Monate die nicht belegungsfähig
sind,
- die Ermittlung eines Gesamtleistungswertes, mit dem in
einer intern vorhandenen Anlage 4 zusätzliche Entgelt-
punkte (EGPT) ermittelt werden,
- die Prüfung, ob wegen geringem Arbeitseinkommen zusätz-
liche (EGPT) zu vergeben sind,
- die Berücksichtigung und Bewertung schulischer und beruf-
- licher Ausbildungszeiten nach dem Rechtsstand 01.01.2005
und und.
.
Du wirst erkennen, dass Du diese Sachverhalte nicht ermitteln kannst,
ergo stimmt auch der Vergleich nicht, egal ob mit positivem oder
negativem Ausgang. Eine annähernde Übereinstimmung wäre rein
zufällig entstanden.
.
Wert einer späteren Altersrente
Der in der Renteninformation genannte Wert für eine spätere Alters-
rente basiert auf einer Hochrechnung mit der in der Renteninfor-
mation formulierten Annahme, dass in jedem der noch fehlenden
Jahre bis zum 65. Lebensjahr ein Verdienst erzielt wird, wie er im
Durchschnitt der letzten 5 Jahren erzielt wurde. Einbezogen sind
Hier die letzten vollen Kalenderjahre vor Berechnungsdatum.
.
Wert „volle Erwerbsminderungsrente“
Der in der Renteninformation genannte Betrag für eine „volle
Erwerbsminderungsrente“ basiert nicht auf einer Hochrechnung
von Verdiensten, wie bei der späteren Altersrente.
Als Beginn dieser Rente wird, wie angegeben, der Zeitpunkt der
Berechnung angenommen. Enthalten sind zunächst die Werte bis zu
diesem Zeitpunkt, entsprechend Meldung Betrieb an Krankenkasse
und von dieser an die DRV-Bund.
In einem weiteren Rechenschritt wird ein Zuschlag ermittelt, der
sich errechnet aus dem (EGPT-Wert) der Gesamtleistungsbewer-
tung, multipliziert mit der Anzahl fehlender Monate bis zum Monat
der Vollendung des 60. Lebensjahres.
Meinung von lotscher