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Rentenberechnung

von Laura12.10.2018 | 23:31
157 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Ein paar Monate, bevor Sie in Rente gehen, stellen Sie Ihren Rentenantrag. Erst dann erhalten Sie ihn per Post von Ihrem Rentenversicherer: Ihren Rentenbescheid. Im Bescheid stehen die exakte Höhe der Rente und die Berechnungsgrundlage. Achtung, Verwechslungsgefahr! Was einmal jährlich an alle Arbeitnehmer verschickt wird, ist lediglich die Renteninformation beziehungsweise. ab 55 Jahren die Rentenauskunft. Welche Rentenart? Die erste Seite Ihres Bescheids ist noch recht einfach zu lesen: Hier erfahren Sie, welche Rentenart Sie erhalten; also beispielsweise eine Rente wegen Erwerbsminderung oder die Altersrente für langjährige Versicherte. Außerdem erfahren Sie, ab wann Sie diese Rente erhalten und wie hoch der Betrag ist. Dieser berechnet sich aus Ihrer Brutto-Rente, von der Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung abgezogen werden. Überprüfen Sie: Ist die richtige Krankenversicherung genannt? Und: hat die Rentenversicherung Ihre Elterneigenschaft anerkannt? Falls Sie Vater oder Mutter eines oder mehrerer Kinder sind, hat das Auswirkungen auf die Höhe Ihres Beitrags zur Pflegeversicherung: Er ist geringer als bei Kinderlosen. Lesen Sie den Bescheid ausführlich! Auf den folgenden Seiten Ihres Rentenbescheids ist angegeben, aus welchen Parametern die Höhe Ihrer Rente im Einzelnen berechnet wurde. Nehmen Sie sich Zeit und gehen Sie den Bescheid Seite für Seite durch: Überprüfen Sie zunächst, ob die Beitragszeiten richtig erfasst sind: Sind alle Jahre richtig erfasst, in denen Sie und Ihre Arbeitgeber eingezahlt haben? Stimmen die Beträge? Vergleichen Sie die Angaben im Bescheid mit Ihren alten Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsbescheinigungen! Ist Ihre Lehrzeit richtig angegeben? Ausbildungsjahre werden höher gewichtet. Daher ist es besonders wichtig, dass die genauen Zeiträume Ihrer beruflichen Ausbildung und Ihr Einkommen aus dieser Zeit korrekt angegeben sind. Beachten Sie: Für Zeiten der Kindererziehung und Pflege, sowie während der Arbeitslosigkeit (ALG I) zahlt der Staat für Sie Rentenbeiträge. Überprüfen Sie, ob diese angegebenen Zeiträume richtig erfasst sind! Dass Kindererziehungszeiten nicht in vollem Umfang berücksichtigt wurden, ist laut Bundesverband der Rentenberater e.V. einer der häufigsten Gründe für fehlerhafte Rentenbescheide. Auch sogenannte Anrechnungszeiten sollten in Ihrem Rentenbescheid aufgeführt sein; zum Beispiel Schwangerschaft, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitationsmaßnahmen, sowie teilweise Schulbesuch und Studium. Auch diese Zeiten erhöhen Ihre Rente Im Jahr 2016 hat die Deutsche Rentenversicherung 1,6 Millionen Rentenbescheide ausgestellt. In fast 40.000 Fällen wurde der Bescheid nachträglich geändert beziehungsweise dem Widerspruch stattgegeben. Weitere Fehlerquellen Sie sind geschieden? Auch das wirkt sich unter Umständen auf Ihre Rente aus. Falls bei Ihrer Scheidung der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen wurde, werden in der Regel alle Rentenanwartschaften, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, zu 50 Prozent aufgeteilt und beiden Partnern gutgeschrieben. Auch dies sollte im Bescheid berücksichtigt werden. Auch der Anspruch auf Witwenrente oder Hinterbliebenenrente, aber auch Ansprüche aus einer Erwerbsminderungsrente aus der Vergangenheit sollten richtig angegeben sein. Haben Sie in der Vergangenheit Sonderzahlungen getätigt und somit Ihre Rente selbst erhöht? Überprüfen Sie, ob die Rentenversicherung dies in Ihrer Rentenberechnung beachtet hat! Fehler durch Zahlendreher? Prüfen Sie Ihren Bescheid auch auf etwaige Zahlendreher, zum Beispiel bei Daten oder Ihrem Gehalt. Falls Sie Fehler entdecken: Fehler sind menschlich. Viele Angaben werden zwar maschinell verarbeitet, am Ende arbeiten aber auch bei der Rentenversicherung nur Menschen, die diese Daten weiterverarbeiten. Verfahren zur Kontenklärung Tipp: Einen Versicherungsverlauf erhält jeder Arbeitnehmer bereits mit 43 Jahren von der Rentenversicherung. Prüfen Sie diesen frühzeitig auf Lücken und reichen Sie fehlende Unterlagen nach! Denn: Sie sind in der Beweispflicht. Fehlen beispielsweise Angaben zu Ihrer Schulzeit oder Ihrem Studium? Reichen Sie Abschlusszeugnisse oder Immatrikulationsbescheinigungen nach! Das bedeutet im Umkehrschluss: Werfen Sie Bescheinigungen, Krankmeldungen, Lohnzettel, Sozialversicherungsbescheinigungen oder Zeugnisse nicht weg, sondern heften Sie sie ab und bewahren Sie diese auf! Beachten Sie: Behörden oder ehemalige Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Unterlagen unbegrenzt aufzubewahren! Je früher Sie Ihre Konten klären und Unterlagen nachreichen, desto weniger können später Fehler in Ihrem Rentenbescheid entstehen! Dies können Sie jederzeit erledigen. Setzen Sie sich hierfür mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung! Weitere Infos dazu finden Sie in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung. Freiwillige Angaben machen Die meisten Angaben werden der Rentenversicherung automatisch gemeldet und maschinell erfasst. Es gibt aber auch Faktoren, die Ihre Rente beeinflussen können, von denen die Rentenversicherung nicht zwingend automatisch erfährt. Zunächst sollten Sie Schul- und Studienzeiten nachtragen lassen! Hierzu sollten Sie der Rentenversicherung Schulzeugnisse, Abschlusszeugnisse, Lehrverträge oder Immatrikulationsbescheinigungen nachreichen. Auch eine Beschäftigung in der ehemaligen DDR sollten Sie der Rentenversicherung melden. Reichen Sie Ihr "grünes Buch", also den Sozialversicherungsausweis der DDR, im Kontenklärungsverfahren bei Ihrer Rentenversicherung ein. Besonders wichtig: Kindererziehungszeiten nachtragen lassen! Für Kinder, die vor 1991 geboren wurden, erhalten Sie 24 Monate Kindererziehungszeit gut geschrieben; für Kinder, die danach geboren wurden, sind es 36. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend. Beachten Sie: Es ist ganz egal, ob Sie während der Kindererziehungszeit gearbeitet, also Pflichtbeiträge gezahlt haben. Der Staat schenkt ihnen damit zusätzliche Rentenbeiträge. Allerdings müssen Sie sich entscheiden, ob die Kindererziehungszeiten der Mutter oder dem Vater gutgeschrieben werden sollen. Jeder Monat zählt Aus welchen Bausteinen sich Ihre Rente zusammensetzt, können Sie mithilfe der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung besser verstehen. Prüfung des Bescheids Private Rentenberater prüfen Rentenbescheide unabhängig. Bei verschiedenen Sozialverbänden oder dem Bundesverband der Rentenberater e.V. können Sie einen Experten in Ihrer Nähe finden. Eine Erstberatung kostet hier maximal 190 Euro. Die Prüfung eines Bescheids kann 300 Euro und mehr kosten. Tipp: Manche Rechtschutzversicherungen beteiligen sich an den Kosten. Widerspruch einlegen Legen Sie Widerspruch ein, wenn Sie Fehler gefunden haben – und zwar schriftlich, innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids. Eine Begründung können Sie später nachreichen; hier müssen Sie fehlende Zeiten zum Beispiel anhand von Schulzeugnissen nachweisen. Erkennt die Rentenversicherung Ihren Widerspruch an, trägt sie selbst die Kosten. Beachten Sie: Selbst wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, können Sie später jederzeit noch ein Überprüfungsverfahren bei der Rentenversicherung beantragen! Erkennt die Rentenversicherung Fehler an, werden Ihnen die Leistungen rückwirkend für maximal vier Jahre gezahlt. Klage vor dem Sozialgericht Wird Ihr Widerspruch von der Rentenversicherung abgelehnt, haben Sie das Recht, vor dem Sozialgericht zu klagen. Wichtig: Die Klage muss binnen einer Frist von vier Wochen nach Erhalt des Widerspruchbescheids beim Sozialgericht eingereicht werden. Und: Lassen Sie Ihren Rentenbescheid in jedem Fall zuvor von einem Profi, beispielsweise einem Rentenberater prüfen. So checken Sie die Erfolgsaussichten einer etwaigen Klage! Beachten Sie: Eine Klage vor dem Sozialgericht ist grundsätzlich kostenlos. Es entstehen dann Kosten, wenn Sie einen Anwalt oder einen Rentenberater beauftragen und das Verfahren verlieren. Dann müssen Sie die anfallenden Anwalts- beziehungsweise Vertretungskosten tragen. Welcher normaler Mensch steigt da noch durch!! Mit freundlichen Grüßen

3 Antworten

Kaiseram 13.10.2018 | 07:52
Was soll dieser zitierte Artikel hier, wenn Du keine individuelle rentenrechtliche Frage hast? Wichtigtuerei oder einfach nur Lsngweile?
Wichtigtuer am 14.10.2018 | 18:06
Hallo Kaiser, auf jeden Fall besser, als deine " gehaltvolle " Bemerkung
Kaiseram 14.10.2018 | 18:20
Was soll dieser zitierte Artikel hier, wenn Du keine individuelle rentenrechtliche Frage hast? Wichtigtuerei oder einfach nur Lsngweile?
Hallo Kaiser, auf jeden Fall besser, als deine " gehaltvolle " Bemerkung
Schau mal in den Spiegel „Wichtigtuer“!
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