Hallo,
ich habe eine Frage zur Rentenberechnung.
Demnächst gehe ich in die Regelaltersrente 65. Lebensjahr, z.Zt. bin ich noch berufstätig.
In der Vergangenheit war es wohl so, das mein Arbeitgeber bisher eine sog. gewissenhafte
Schätzung des voraussichtlichen Arbeitsentgelts bis zum Beschäftigungsende vornehmen musste.
Nach einer Neuregelung muss er nicht mehr in die Zukunft schätzen, sondern künftig (ab 010108) erfolgt durch gesetzlichen Änderungen die Vorausberechnung der beitragspflichtigen Einnahmen zwischen Rentenantragstellung für eine Altersrente und Beschäftigungsende auf der Grundlage der in den letzten zwölf Kalendermonaten erzielten beitragspflichtigen Einnahmen.
Das bedeutet doch nunmehr auch, dass lediglich diese in den letzten 12 Monaten erzielten Einahmen der Rentenberechnung unterworfen werden. Das von mir zwischen Rentenantragstellung bis zum offiziellen Beschäftigungsende erzielte tatsächliche Entgelt spielt für die eigentliche Rentenberechnung offensichtlich keine Rolle - oder?
Sehe ich das richtig so? Bitte kurze Rückmeldung - Vielen Dank!