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Rentenberechnung

von Bernhard31.01.2008 | 19:21
1370 Ansichten
5 Antworten

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Kurzfassung: Will Febr. 2009 in Alterteilzeit gehen 2,5 Jahre arb. danach 2,5 Jahre Ruhezeit.Abzug von der Rente=7,2%(63 Jahre ).Möchte aber schon in der Ruhezeit zu den Kindern in die neuen Bundesländer ziehen. Wonach wird meine Rentenhöhe berechnet?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Bernhard,

der Verzug in die neuen Bundesländer ändert im Normalfall nichts an der Rentenhöhe. Entscheidend, ob Entgeltpunkte Ost in die Berechnung einfließen, ist der Wohnsitz am 18.5.1990.

Lediglich bei der Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente kann sich der Freibetrag ändern, weil dieser abhängig ist vom aktuellen Rentenwert (26,4 X aktueller Rentenwert).

Eine Auswirkung könnte der Verzug dann noch haben, wenn Sie neben der Altersrente noch eine Verletztenrente der Berufsgenossenschaft beziehen. Bei der Anrechnung der Verletztenrente wird der Grundrentenbetrag Ost (bzw. West) abgesetzt, was zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.

4 Antworten

Rentenüberprüferam 01.02.2008 | 03:03
Die Rentenhöhe ermittelt sich aus der Multiplikation von vorhandenen Entgeltpunkten mit dem zutreffenden Rentenwert. Liegen keine Entgeltpunkte Ost vor, wird auch nach dem Verzug in die neuen Bundesländer an der Berechnung nichts geändert, Ihre Punkte werden bei Änderung des Rentenwertes weiterhin mit dem dann zutreffenden Rentenwert für die alten Bundesländer multipliziert.
jensam 01.02.2008 | 08:35
die chancen gehen aber gehen null
Haseam 01.02.2008 | 10:19
Welche Chancen sollen gegen Null gehen? Die Entgeltpunkte werden wie bisher mit dem aktuell RW und die EP Ost mit aRW Ost multipliziert. Was soll die Verunsicherung des Fragenden ?
jensam 04.02.2008 | 06:46
sorry, eintrag beim falschen thema, ist hier natürlich fehl am platz....
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