Hallo Bernhard,
der Verzug in die neuen Bundesländer ändert im Normalfall nichts an der Rentenhöhe. Entscheidend, ob Entgeltpunkte Ost in die Berechnung einfließen, ist der Wohnsitz am 18.5.1990.
Lediglich bei der Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente kann sich der Freibetrag ändern, weil dieser abhängig ist vom aktuellen Rentenwert (26,4 X aktueller Rentenwert).
Eine Auswirkung könnte der Verzug dann noch haben, wenn Sie neben der Altersrente noch eine Verletztenrente der Berufsgenossenschaft beziehen. Bei der Anrechnung der Verletztenrente wird der Grundrentenbetrag Ost (bzw. West) abgesetzt, was zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.