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rentenberechnung

von bernhard06.02.2009 | 23:38
1150 Ansichten
4 Antworten

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Geb. 1951,gehe ab März 2009 in Altersteilzeit für 2 1/2 Jahre,dann 2 1/2 Jahre Ruhezeit,würde dann mit 63 in Rente gehen mit 7,2% Abzüge. Ich möchte aber schon in der Ruhezeit zu den Kindern ziehen in den neuen Bundesländern. Wie wird dann meine Rente berechnet?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von -_-, kann zugestimmt werden, denn solange keine einheitlichen Einkommensverhältnisse im Inland bestehen, sind für die Beitrags- oder Leistungsberechnung die Werte maßgebend, die für den Teil des Inlandes gelten, in dem das Wertguthaben erzielt wurde.

3 Antworten

Schiko.am 07.02.2009 | 10:46
Der sinnfreie Beitrag von 9.15 Uhr stammt natürlich nicht von mir, sondern wieder von dem Falschmünzer Schiko.-Wirr. Mit freundlichen Grüßen,
Schiko.am 07.02.2009 | 09:15
Rentenbeitrag im Westen, oder Firmensitz im Westen und Arbeitsplatz im Osten, erfolgt nach Rentenwert West 26,56. Werden es in der Tat am 1.7.2009 2 , 5% Rentenerhöhung gilt als neuer Rentenwert 27,22 Euro, natürlich auch ein höherer Wert im Osten als derzeit 23,34. Mit freundlichen Grüßen,
-_-am 07.02.2009 | 15:18
Es bleibt normalerweise eigentlich alles wie bisher. Die Einkommensgrenzen und Freibeträge sind allerdings wohnortbezogen. Sie können also im Westen etwas mehr hinzuverdienen, falls das für Sie relevant sein sollte. Die Geringsfügigkeitsgrenze für Versichertenrenten liegt aber in Ost und West gleich bei 400,- EUR. Sofern Sie bei Umzug bereits Rentner sind, gehen Sie auf die Seite www.rentenservice.com und melden den Umzug dem Renten Service der Deutschen Post AG. Der Nachsendeantrag für die Briefpost ersetzt nicht diese Änderungsanzeige für den Renten Service!
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