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Rentenberechnung

von Franz16.09.2009 | 15:03
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6 Antworten

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Ich bin im Jahre 1988 aus der damaligen DDR in die Bundesrepublik eingereist und habe anschließend auch hier gearbeitet. Wie werden meine Arbeitsjahre, die vor 1988 in der DDR lagen, bei der Rentenberechnung berücksichtigt? Ist es korrekt, dass diese Zeit anders berechnet wird, als die Zeit in der BRD? Ich war doch schon vor dem Stichtag in 1990 als Bundesbürger registriert.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern Sie ab 01.01.1937 geboren sind, wird gemäß § 256a SGB 6 Ihr Verdienst, den Sie bis 1988 in der ehemaligen DDR erzielten, mit den Werten aus der Anlage 10 umgerechnet.

Gemäß § 254 d Abs. 2 Nr.1 SGB 6 findet Abs. 1 (Entgeltpunkte Ost) keine Anwendung auf Zeiten von Versicherten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am 18.05.1990 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet hatten, solange der Berechtigte sich im Inland gewöhnlich aufhält.

Solange Sie sich im Inland aufhalten, bleibt es bei den ermittelten Entgeltpunkten. Diese sind aber mit dem aktuellen Rentenwert zu vervielfältigen. Dieser beträgt ab 01.07.2009 27,20 Euro.

Der Beitrag von Schiko ist daher falsch.

5 Antworten

Knut Rassmussenam 16.09.2009 | 16:10
Die Berechnung erfolgt nach dem DDR-Verdienst, wie bei allen anderen auch. (Hochwertung der Verdienste)
Franzam 16.09.2009 | 17:50
Vielen Dank, für die schnelle Antwort! Wie ist das aber mit den Rentenerhöhungen? Werden diese Jahre dann auch mit den für jetzt die ehemaligen DDR-Bürger geltenden Prozenten angehoben z.B. den z.Z. jeweils höheren?
Schiko.am 16.09.2009 | 20:59
Ich sehe dies so, die durch die Hochwertung zwangsläufig höher errechneten Entgeltpunkte partizipieren von der Erhöhung der 3,38 Prozent statt 2.41 im Westen. Bis 30.6.2009 von 26,13 mit 2,41 % auf 27,20 Rentenwert West. Bis 30.6.2009 von 23,34 mit 3,38 % auf 24.13 Rentenwert Ost. Mit freundlichen Grüßen.
Chrisam 17.09.2009 | 06:31
Sie meinen sicherlich, ob Entgeltpunkte West oder Ost zum Tragen kommen: => SGB VI § 254d Entgeltpunkte (Ost) (1) An die Stelle der ermittelten Entgeltpunkte treten Entgeltpunkte (Ost) für 1. Zeiten mit Beiträgen für eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, ...von Versicherten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am 18. Mai 1990 oder, falls sie verstorben sind, zuletzt vor dem 19. Mai 1990
Haseam 17.09.2009 | 11:33
Hallo, wenn Sie vor dem 18.05.1990 ihren Wohnsitz in den alten BuL genommen haben, werden auch die Ostzeiten davor mit EP bewertet = Rentenwert West.
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