Guten Abend,
um nicht auszuschweifen halte ich mich so kurz wie nötig.
Meine Frau hat einen neuen Arbeitsvertrag vorgesetzt bekommen. Dieser sieht eine Umverteilung des Gehaltes auf die Sommermonate vor, sodass die Wintermonate einen sehr geringen Lohn abwerfen. Ihr gegenwärtiges Gehalt war bis jetzt immer Konstant. Der Bruttolohn ist in beiden Verträgen der selbe.
Nun weiß ich nicht, ob bei der Rentenberechnung da Unterschiede entstehen. Gleiches gilt für eine evtl., zukünftige Berechnung des Arbeitslosengeldes.
Vielen Dank