Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenberechnung

von Legionelle02.06.2010 | 14:30
1502 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Weiß jemand, ob Zeiten die in der Fremdenlegion abgedient wurden, in der sogenannten zwischenstaatlichen Rentenberechnung auftauchen müssen? Bitte keinen Verweis auf die Sachbearbeitung; dort liegt der Fall schon seit "Ewigkeiten" herum!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für ehemalige Angehörige der Fremdenlegion gelten grundsätzlich die Vorschriften des Sondersystems für Berufssoldaten, das durch Gesetz vom 12.04.1949 und Erlass vom 30.09.1949 in Frankreich eingeführt wurde.

Sofern die Voraussetzungen für einen Versorgungsanspruch nach den Rechtsvorschriften des Sondersystems nicht gegeben sind, kann bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen eine Anrechnung der Dienstzeiten bei den Streitkräften im Allgemeinen System erfolgen

(Art. 1 Buchst. r EWGV 1408/71 -).

Werden außer den Dienstzeiten in der Fremdenlegion keine weiteren französischen Versicherungszeiten geltend gemacht, ist erst nach der abschließenden Entscheidung des französischen Versicherungsträgers über die im Allgemeinen System anrechenbaren Zeiten ein zwischenstaatliches Rentenverfahren in Frankreich einzuleiten.

Hinsichtlich der langen Laufzeiten kann ich nur vermuten, dass demnach einige Anfragen an den französischen Rentenversicherungsträger und ggf. von dort an die Fremdenlegion erforderlich sind/waren.

Ich würde daher an Ihrer Stelle eine Sachstandsanfrage an Ihren (deutschen und ggf. auf französischen) Rentenver-sicherungsträger halten.

2 Antworten

vanthemanam 02.06.2010 | 15:45
Dann ist es wohl ein schwieriger Fall für die Sachbearbeitung. Ich denke sie schieben den Fall vor sich hin, weil sie selbst keine Ahnung haben. Da müsste mal die Grundsatzabteilung ran, um den Fall zu klären. Oder weiß es der Experte besser?
Bertam 02.06.2010 | 16:05
Die Deutsche Rentenversicherung ist bei der Bearbeitung Ihrer Vorgänge im Regelfall an einer kurzen Bearbeitungsdauer interessiert. Es ist davon auszugehen, dass das Verfahren beim französischen Träger eingeleitet wurde. Wie lange dieser für die Bestätigung der Zeiten benötigt liegt nicht in der Gewalt der DRV. Um den Stand Ihres Verfahrens zu erfahren, werden Sie nicht um eine Sachstandsanfrage umher kommen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026