Hallo geli,
wie insbesondere auch von -_- dargestellt, kann man Ihnen bei einer Antragsaufnahme in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers prinzipiell auch Ihre in etwa zu erwartende Altersrentenhöhe mitteilen. Voraussetzung ist hierbei ein grundsätzlich geklärtes Versicherungskonto.
Die genaue/verbindliche Rentenhöhe wird Ihnen dann im zu erteilenden Rentenbescheid mitgeteilt.