Hallo,
eine kleine Frage an die Fachleute hier,
nächste Woche beantrage ich meine Rente bekomme ich dann auch direkt die Rentenhöhe genannt??
danke Geli
Hallo,
eine kleine Frage an die Fachleute hier,
nächste Woche beantrage ich meine Rente bekomme ich dann auch direkt die Rentenhöhe genannt??
danke Geli
Die Höhe der zu erwartenden Rente sollten Sie der jährlichen Renteninfo entnehmen. Zu diesem Zweck wird sie ja erstellt - damit es keine Überraschungen bei der Antragsstellung gibt.
Eine Angabe der ungefähren Bruttorente kann eventuell bei Antragstellung gemacht werden. Für den Nettobetrag müssen Sie schon den Rentenbescheid abwarten.
Technisch besteht auf jeden Fall die Möglichkeit sich die Höhe auf Grund der vorliegenden Zeiten mitteilen zu lassen (hoffen Sie, dass die Technik mitspielt).
Zumindest ist dies bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung möglich. Inwiefern die Versicherungsämter diese Möglichkeit haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
Dabei handelt es sich aber nur um unverbindliche Auskunft.
:P
Jeder Mensch muß doch wissen wieviel Rente er bekommt. Am besten schon Jahre vorher, ich muß doch wissen von was ich im Alter leben soll.
Darum gebit es die Renteninformationen die Ihnen jedes Jahr zugesandt werden. Ggf. haben Sie zwischendurch auch mal eine Rentenauskunft erhalten.
Ich find es aber gut, dass Sie sich 1 Woche vor Antragstellung Gedanken über das Problem machen.
Darum gebit es die Renteninformationen die Ihnen jedes Jahr zugesandt werden. Ggf. haben Sie zwischendurch auch mal eine Rentenauskunft erhalten.
Ich find es aber gut, dass Sie sich 1 Woche vor Antragstellung Gedanken über das Problem machen.
Hallo geli,
wie insbesondere auch von -_- dargestellt, kann man Ihnen bei einer Antragsaufnahme in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers prinzipiell auch Ihre in etwa zu erwartende Altersrentenhöhe mitteilen. Voraussetzung ist hierbei ein grundsätzlich geklärtes Versicherungskonto.
Die genaue/verbindliche Rentenhöhe wird Ihnen dann im zu erteilenden Rentenbescheid mitgeteilt.
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