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Experten-Antwort

Rentenberechnung

von Hans-Georg09.05.2016 | 09:20
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8 Antworten

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Hallo, ich habe eine volle EMR, die zu erst einmal bis zu meinen 62.Lebensjahr befristet wurde (3 Jahre, auf Antrag der Krankenkasse). Wenn ich das richtig verstanden habe, gab es eine Zurechnung bis 62 und es wurden aber 10,8% abgezogen wegen 'Frührente'. Anstatt eine Verlängerung zu beantragen, kann ich ja nach diesen 3 Jahren Alg 1 beantragen (hatte noch nie Alg). Wie zählen nun die neuen Rentenbeiträge vom Alg 1 zu meinem Rentenkonto? Kann ich dadurch auch die Kürzung um 10,8% reduzieren? Gruß Hans-Georg

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 09.05.2016 | 10:57

Entgeltpunkte, die bereits Grundlage für die Berechnung der EM-Rente waren und einen Abschlag beinhalten, behalten diesen Abschlag auch weiterhin. Entgeltpunkte, die bisher noch nicht Grundlage für die Rentenberechnung waren, erhalten dann je nach Rentenart usw. weniger oder keine Abschläge.

Experten-Antwortam 10.05.2016 | 11:36

Rentenbezug vor dem vollendeten 62. Lebensjahr des Versicherten

Hat der Versicherte eine Rente bezogen, die vor Vollendung seines 62. Lebensjahres weggefallen ist, gilt dieser Rentenbezug bei der Bestimmung des Zugangsfaktors nicht als Zeit der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente (§ 77 Abs. 2 Satz 3 SGB VI). Die Summe der Entgeltpunkte, die Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte dieser Rente war, gilt als noch nicht in Anspruch genommen. Die Bestimmung des Zugangsfaktors für die 'nächste Rente' richtet sich allein nach § 77 Abs. 2 SGB VI.

6 Antworten

Batrixam 09.05.2016 | 15:23
Soweit der Grundsatz... ABER wenn die EM-Rente im Minderungszeitraum nicht bezogen wird, kann sich der enthaltene Abschlag wieder reduzieren... § 77 Absatz 3 Satz 3 Nr. 2 i.V.m. Absatz 4 und § 264d SGB VI Hans-Georg, seit wann beziehen Sie die EM-Rente denn?
Hans-Georgam 09.05.2016 | 15:57
- volle EMR von 1.5.2015 bis 30.4.2018 - tlw. EMR ab 1.5.2015 unbefristet ( da Bestandschutz vor 1.1.61 geboren ) und bei mir zählt jeder Cent
KSCam 09.05.2016 | 19:22
Bei Ihrem Plan wird vermutlich die Agentur für Arbeit nicht mitspielen. Die werden doch nicht "so doof" sein und ALG zahlen, wenn jemand von 59 - 62 voll erwerbsgemindert war. Nach aller Lebenserfahrung ist der doch auch dann noch erwerbsgemindert und steht somit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung. die werden Sie zum Amtsarzt schicken, der wird feststellen, dass Sie weiterhin em sind,...... Ich vermute dass der Plan so nicht aufgeht - Leben ist halt kein Wunschlonzert / Ponyhof......
Anne-Loream 09.05.2016 | 21:59
Zitat von KSC anzeigen
Hallo KSC, sicher ist das Leben kein Wunschkonzert, aber die Agentur muss sich auch an die Regeln/Gesetze halten. Mal unterstellt, dass Hans-Georg (59?) seinen ALG1-Anspruch (24 Monate) bereits bei der AfA angemeldet hat, und sein Dispositionsrecht (wie oben geschildert) mit 63 einlösen möchte, muss dann nicht die AfA bevorrechtigt leisten?
KSCam 09.05.2016 | 22:34
Liebe Anne-Lore, die Frage was die AfA muss oder nicht, sollten Sie, bzw. Hans-Georg mit denen klären und nicht im Rentenforum. Ich habe ja nur meine Bedenken geäußert, dass jemand der 3 Jahre voll em war und nicht arbeiten konnte plötzlich wieder so gesund ist, dass er sich in Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt. Und das mit 62!
Hans-Georgam 10.05.2016 | 12:36
Vielen Dank an den Experten, die Antwort ist mir aber noch nicht ganz klar. - Was passiert mit den Punkten aus der Zurechnungszeit? Bleiben die erhalten, wenn ich nach 62 Alg 1 erhalte? - Heißt das, daß ich meine Rente um 0,03% pro Monat erhöhe für die Alg 1 Zeit und noch zusätzlich die eingezahlten Beiträge gutgeschrieben bekomme? Gruß Hans-Georg
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