Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenberechnung

von Anneliese24.06.2007 | 18:18
1516 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Wie wir bei derRntenberechnung berücksichtige, dass eine Frau vier Kinder geboren hat und trotzdem 45 Jahre ohne Unterbrechnung (Kinderbetreuung) berufstätig war?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen ist zuzsutimmen.

Bachten Sie aber, dass es bei der sogen. additiven Bewertung jährliche Höchstgrenzen an Entgeltpunkten zu beachten gibt, vgl. Anlage 2 b zum Sozialgesetzbuch VI.

Bei einem Durchschnittsverdienst neben Kindererziehungszeiten(also einem Bruttojahresgehalt von 30.000 Euro) spielt dies jed. keine Rolle.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es liegt hier wohl eine falsche Begriffsauslegung vor.

Die in der gesetzlichen Rentenversicherung relevante Erwerbsminderung richtet sich nach anderen Kriterien als die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Grad der Behinderung (GdB).

Bei Letzterem gibt es Prozentwerte, etwa 50 % GdB, was aber keine Aussage darüber trifft, ob der Versicherte dann auch erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen RV ist oder nicht.

Die sogen. Altersrente für Schwerbehinderte Menschen kann man - bis Jahrgang 1952 - ab 60 Jahren mit Abschlägen beanspruchen. Abschläge fallen dann keine an, wenn man bis 16.11.1950 geboren ist und auch bereits am 16.11.2000 zu mind. 50 % GdB als Schwerbehinderter anerkannt war.

Solange Sie keine vorzeitige Altersrente ohne Abschläge beziehen können, dürfen Sie zuvor den Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschöpfen.

Konkrete Auskünfte dazu erhalten Sie von der zuständigen Agentur für Arbeit.

Ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung bzw. andere vorzeitige Altersrente vorliegen, kann online nicht geprüft werden. Wenden Sie sich dazu bitte an eine Auskunfts und Beratungsstelle.

MfG

2 Antworten

Amadéam 24.06.2007 | 18:53
Treffen rentenrechtliche Kindererziehungszeiten (KEZ) mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zusammen, werden diese additiv berücksichtigt. Der Wert der KEZ wird jedoch gekürzt, wenn diese zusammen mit der Bewertung der Beschäftigungszeit die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze überschreitet(Gesamtbeitragswert also höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Fordern Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft MIT DETAILLIERTER RENTENBERECHNUNG an. Sie können dann am Besten die Rentenberechnung nachvollziehen. Verstehen Sie diese Zahlen nicht, vereinbaren Sie mit der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers am Besten einen Termin. Für die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) kann beim Zusammentreffen von Pflichtbeiträgen der KEZ mit Pflichtbeiträgen aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die Zeit nur einmal gewertet werden, da das Jahr nunmal immer noch nur 12 Monate hat. Bei der Frage des Zusammentreffens von KEZ mit Pflichtbeiträgen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung spielt es keine Rolle, ob Sie nur vier, zwölf, 45 oder gar 55 Versicherungsjahre zurückgelegt haben. Die additive Bewertung von KZ ist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen. http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/pressem96/BVerfG/kinder… http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=23522.html
Bernhardam 24.06.2007 | 19:39
Muß man bei 50 % Erwerbsminderung im Falle von Arbeitslosigkeit mit 61 Jahren frühzeitig mit Abschlägen in Rente gehen, oder kann mann noch 18 Monate ALG I in Anspruch nehmen ?. Was passiert,wenn einem mit 61 Jahren bei längerer Krankheit gekündigt wird, und wie sieht bei einer rechtmäßigen Kündigung die finanzielle Seite (Krankengeld oder ALG I aus ?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026