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Rentenberechnung bei Hinzuverdienst

von Muggi11.06.2009 | 17:37
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Die monatliche Bezugsgröße ab 2009 ist 2520 Euro. Bei der monatlichen Hinzuverdienstgrenze bis 1058,40 steht bei mir: "in Höhe von 1/4 das 0,28fache der maßgebenden monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit den Engeltpunkten" Meine Engeltpunkte für die Hinzuverdienstgrenze sind 1,5. Heißt das ich rechne 0,28 x 2520 / 4 = 176,40 * 1,5 = 264,60 Euro, die ich bekomme wenn ich unter 1058,40 brutto verdiene ? So richtig? Das kann irgendwie nicht sein, denn wenn ich das durchrechne bei der Hinzuverdienstgrenze von 869,40 steht ja:"in Höhe der Hälfte das 0,23 fache ..." Das Ergebnis daraus wären 434,70. Ich bekomme aber weniger volle EM-Rente. Irgendwie kapier ich das nicht. Gruß und Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Durch die Erläuterungen von Rosanna und Paula ist Ihre Frage offensichtlich geklärt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie gern einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.

4 Antworten

Muggiam 11.06.2009 | 18:03
Noch zur Info: Ich erhalte eine sogenannte Arbeitsmarktrente und werde eine Teilzeitarbeitsplatz bekommen wo ich 5 Stunden arbeiten werde und 1000 Euro brutto verdiene.
Rosannaam 11.06.2009 | 19:57
Hallo Muggi, Sie bringen hier etwas total durcheinander! Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle EM-Rente (auch Arbeitsmarktrente) beträgt brutto 400,- EUR! Das hat mit der Rentenhöhe nix zu tun. D.h., Sie können bis zu 400,- EUR mtl. BRUTTO dazuverdienen und erhalten dann die EM-Rente in voller Höhe weiter. Die (individuelle) Hinzuverdienstgrenze für eine Teilrente (z.B. volle EM-Rente in Höhe der Hälfte etc.) ist in der Anlage zum Rentenbescheid aufgeführt. MfG Rosanna.
Muggiam 12.06.2009 | 05:55
Die Frage hat sich erledigt. Ich habs jetzt kapiert. Man bekommt bei den individuellen Hinzuverdienstgrenzen entweder 3/4, 1/2 oder 1/4 der Rente.
Paulaam 12.06.2009 | 07:46
Hallo Muggi, was die Hinzuverdienstregelung angeht, haben Sie es richtig verstanden. Bevor es aber zum Hinzuverdienst kommt, müssen die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Rentenart geklärt werden. Sie sind aus medizinischen Gründen noch Leistungsfähig für 3-6 Stunden täglich. Dies bedeutet eine Rente wegen teilweiser Ererwerbsminderung. Wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes erhalten Sie jedoch eine volle Erwersminderungsrente "Arbeitsmarktrente". Auf Ihren Beitrag vom 26.5.2009 und die Expertenantwort darf ich hinweisen. Bei der gepanten Aufnahme einer Beschäftigung wird Ihre derzeitige Arbeitsmarktsrente nicht mehr gezahlt. Sie erhalten dann nur noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, also die Hälfte Ihrer derzeitigen Rente. Erst dann stellt sich die Frage des Hinzuverdienstes. Bis 869,40 Euro wäre der Hinzuverdienst unschädlich. Da Sie aber dies Grenze wohl überschreiten, wird die teilweise EM-Rente nur noch zur Hälfte gezahlt. Überschreiten Sie die Grenze von 1058,40 Euro, fällt die Rente ganz weg. Paula
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