Mein Mann ist seit März 2018 erkrankt und bekommt ab Ende April 2018 Krankengeld. Er hat jetzt seinen Rentenbescheid über die EM-Rente bekommen, mit Rentenbeginn 01.01.2019 und dabei wurde die Zurechnungszeit bis 2026 berücksichtigt. Vom Krankengeld wurde ja Beiträge zur Rentenversicherung einbehalten aber diese wurden von April bis Dezember 2018 bei der Berechnung nicht mit aufgeführt. Ist das so richtig bzw. wann werden diese mit bei der Berechnung berücksichtigt? Kann mir jemand dazu eine Erklärung geben? Müssen wir gegen den Rentenbescheid evtl. Widerspruch einlegen?
Die Rentenppnkte werden bis zum Leistungsfall/Versicherungsfall berechnet.
Alles was danach eingeht, erhalten sie bei der Umwandlung in Altersrente
Hallo Frau X,
bei einer Rente wegen Erwerbsminderung werden Zeiten nur bis Eintritt der Erwerbsminderung berücksichtigt. Lediglich eine Zurechnungszeit kann auch nach Eintritt der Erwerbsminderung berücksichtigt werden.
Auf der zweiten Seite des Bescheides können Sie sehen, wann Ihr Mann die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt hat. Das ist der Zeitpunkt, ab dem Erwerbsminderung vorliegt. Sollte Ihr Mann seit der Arbeitsunfähigkeit im März 2018 erwerbsgemindert sein, ist es richtig, dass der Krankegeldbezug ab April 2018 bei der Rente nicht mehr berücksichtigt wurde.
Dieser Krankengeldbezug wird dann bei der späteren Altersrente berücksichtigt.
Viele Grüße / Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Danke, alles super erklärt.
Noch eine weitere Frage dazu, wie wird die Zurechnungszeit bewertet bzw. wie werden die zusätzlichen Punkte dafür berechnet? Wird das letzte Einkommen berücksichtigt und hoch gerechnet oder wird ein Durchschnitt der letzte 1, 2, 5 oder 10 Jahre genommmen, wo kann ich das im Rentenbescheid finden?
Hallo Frau X,
die Bewertung der Zurechnungszeit richtet sich (vereinfacht gesagt) nach dem Durchschnitt aller Beiträge, die in die Rentenversicherung eingezahlt wurden (sogenannte Gesamtleistungsbewertung). Lücken im Versicherungsverlauf wirken sich dabei negativ aus.
Bei Renten wegen Erwerbsminderung werden bei der Durchschnittsberechnung ggf. die letzten 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mitgerechnet, wenn dies günstiger ist.
Im Rentenbescheid können Sie diese Berechnung nicht sehen. Die Berechnungen sind aber bei der Rentenversicherung gespeichert und können bei Bedarf angefordert oder eingesehen werden. Falls Sie dies Wünschen, empfehle ich Ihnen aber, sich die Berechnungen von einer fachkundigen Person erklären zu lassen (z. B. in einer Beratungsstelle der DRV, von einem Rentenberater oder einem Fachanwalt), da die Berechnungen recht kompliziert sind.