Frau Schwaß hat richtig erklärt, was die Ursache ist.
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Frau Schwaß hat richtig erklärt, was die Ursache ist.
Mit meinen obigen Ausführungen sollte Ihre Frage eigentlich beantwortet sein!? Ihre Aussage "Ansonsten wird die gebuchte Renten- gutschrift Ende Dezember, die ja bereits für Januar galt, voll zurückverlangt." ist falsch. Der weitaus größte Teil der Rentenbezieher ist kranken- und pflegeversicherungspflichtig. In meinem folgenden vereinfachten Beispiel gehe ich also von KV-/PV-pflicht aus. - Rentnerin, verstorben am 05.12.2013 - "vorschüssige" Rente am 31.12.2013 für 01/2014 noch überwiesen - beispielhafte Rentenzahlbeträge: Brutto: 701,95 EUR abzüglich KV-Anteil der Rentnerin: 57,56 EUR PV-Anteil der Rentnerin: 14,39 EUR ergibt Netto: 630,00 EUR (= überwiesener Betrag) - Rückforderung für 01/2014: 630,00 EUR abzüglich Beitragsanteile für 16.12.2013-31.12.2013 für KV (57,56 x 26 / 31 Tage =) 48,28 EUR für PV (14,39 x 26 / 31 Tage =) 12,07 EUR ergibt RÜCKFORDERUNG i. H. v. 569,65 EUR "die gebuchte Rentengutschrift Ende Dezember, die ja bereits für Januar galt, [wird also nicht!!!]voll zurückverlangt."Hallo Frau Schwaß, sofern die Rentenzahlung Ihrer Tante vor dem 01.04.2004 begonnen hat, handelt es sich um eine "vorschüssige" Zahlung, d. h. die Rente für Januar 2014 wurde bereits Ende Dezember 2013 auf das Konto Ihrer Tante überwiesen. Die dann notwendige Rückforderung der Rentenversicherung gegen die kontoführende Bank ist regelmäßig geringer als der für Januar 2014 überwiesene Rentenbetrag, weil die von der Dezemberrente einbehaltenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Zeit ab dem Todestag bis zum 31.12.2013 "zurückgerechnet" werden. Nach dem Todestag sind keine KV-/PV-Beiträge mehr zu entrichten! Diese "Gutschrift" vermindert den Rückforderungsbetrag. Im Übrigen sind die Rentenversicherung und die kontoführende Bank gesetzlich legitimiert, so zu verfahren. Erben oder Angehörige der Verstorbenen, denen eine Erklärung oder Endabrechnung zugesandt werden könnte, sind der Rentenversicherung zum Zeitpunkt der Rückforderung nicht bekannt. Der Erklärung von "X" ist insofern zuzustimmen. Die Aussage: "Ansonsten wird die gebuchte Renten- gutschrift Ende Dezember, die ja bereits für Januar galt, voll zurückverlangt." im Beitrag von "Konrad Schießl" ist falsch.Sind Sie doch so freundlich und erklären Sie, was daran falsch ist. Nicht um meinetweilleen, vielmehr für alle Leser. MfG.
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