Zitiert von: W*lfgang
[quote=276063]weiß hierüber jemand bescheid?
Petra Albrecht,
ja ...gilt aber nicht für Altfälle/laufende EM-Renten.
Genauso weiß auch Bescheid, das EM-Renten früher nur BU/EU-Renten hießen und nur bis 55 hochgerechnet worden sind, während Ihre Rente schon bis 60 eine Zurechnungszeit enthält, ggf. demnächst sogar bis 65.
'Entpflichten' Sie sich von Ihrer Rente, und Sie werden vielleicht zeitnah nach aktueller Rechtslage 'berechnet' – wunschgemäß werden Sie auch auf eine Invalidenrente zu Kaisers Zeiten zurückgesetzt, wenn eine adäquate Teilrente für Sie akzeptabel ist ;-)
Herr Wolfgang
Sie brauchen nicht so sarkastisch antworten.
Wir wissen das ja alle, das Sie den Bestandsrentner (Erwerbsminderungsrenter) keinen einzigen Cent mehr gönnen es aber trotzdem in Ordnung finden das die Neuzugänge bei gleichen Voraussetzungen mehr bekommen.
wolfgang, wie meinen sie das mit "entpflichten"?