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Rentenberechnung während Ausbildungszeit

von Regina02.03.2009 | 14:28
1557 Ansichten
4 Antworten

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nachdem ich den Antrag auf Witwenrente gestellt habe braucht die Rentenkasse noch den Gesellenbrief von meinem verstorbenen Ehemann. Den Gesellenbrief kann ich nicht finden, ich habe nur das Gesellenprüfzeugnis gefunden. Reicht das auch aus? Wie wird die Ausbildung bei der Rente berechnet? Mein Mann war erst 52 Jahre.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Nachweis für eine Berufsausbildung ist das Prüfungszeugnis ausreichend.

Mit der gesonderten Kennzeichnung wollte man eigentlich vermeiden, dass sich der geringere Verdienst während der Berufsausbildung nachteilig auf die Rentenhöhe auswirkt. Deshalb werden Zeiten der Berufsausbildung für einen bestimmten Umfang auch als beitragsfreie Zeiten mit dem Gesamtleistungswert bewertet.

Nur in speziellen Ausnahmefällen kann die besondere Bewertung zu einer Rentenminderung führen.

3 Antworten

Jonasam 02.03.2009 | 14:34
Hallo Regina! Das Prüfungszeugnis reicht als Nachweis aus. Ich gehe davon aus, dass die Zeit der Berufsausbildung bereits im Konto gespeichert ist, nur noch nicht als solche gekennzeichnet. Durch die Kennzeichnung wird die Zeit der Ausbildung in den meisten Fällen besser bewertet (einmal in der Grundbewertung als normale Beitragszeit, und einmal als beitragsgeminderte Zeit in der Vergleichsbewertung). Das durch die Speicherung ein geringerer Rentenbetrag rauskommt, habe ich zwar schon mal gehört, aber in noch keinem Fall selber gesehen. MfG Jonas
Keith Moonam 02.03.2009 | 15:17
Durch die Speicherung der Ausbildungszeiten kann tatsächlich - im Ausnahmefall - die Rente auch einmal niedriger ausfallen als vorher. Dies kann dann passieren, wenn bei der bisherigen Speicherung Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsverdienst (§ 262 SGB VI) auch für Zeiten einer beruflichen Ausbildung enthalten waren, die erst durch die richtige Speicherung als Ausbildungszeiten nicht mehr als "vollwertig" berechnet werden.
-_-am 02.03.2009 | 21:25
Für Zeiten einer beruflichen Ausbildung werden im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung für jeden Monat mindestens 0,0833 Entgeltpunkte zugrunde gelegt, so dass diese Zeiten sich eventuell rentensteigernd auswirken können. Eine Rentenminderung dürfte ein ausgesprochen seltener Ausnahmefall sein (siehe Ausführungen von "Keith Moon"). http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__71.html
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