wie in der Überschrift beschrieben ist mir trotz oft beschriebener Berechnungsformel ein Umstand nicht klar. Da mit reinen Abschlagsprozenten für jeden Monat den man vor (in meinem Fall knapp 67 Jahren) dem eigentlichen Rentenbeginn gerechnet wird, stellt sich die Frage wovon diese (im Maximalfall 14,4 %) berechnet werden. Von dem bei vorgezogenem Rentenbeginn zu erwartender Rente mit 67 Jahren oder dem bis dahin tatsächlich erworbenen Rentenpunkten. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass bei vorgezogenem Rentenbeginn eine Hochrechnung erfolgt wie hoch die Rente (mit 67 Jahren) ausfallen würde und davon die %punkte abgezogen würden. Allerdings ist in den Berechnungsbeispielen immer von "hat Rentenpunkte erworben" die Rede und nie von "würde mit 67 Jahren erworben haben".
Zumal sich noch ein anderer Gesichtspunkt aufdrängt.
Sollte der Rentenanspruch hochgerechnet werden und ein Arbeitnehmer mit z.B. 62 Jahren eine berufliche negative Veränderung mit geringerem Einkommen erwarten müssen, würde dies einen vorzeitigen Rentenbeginn entgegenkommen ?!
im voraus vielen Dank