Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbescheid

von Karl xxxx19.03.2015 | 19:57
1410 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Frage: Habe im Vorjahr ein Rentenbescheid bekommen das ich am 1.6. 15 in Altersrente für langjährig Versicherte gehen kann, würde eine Rente von 1059€ bekommen, - die abzüge von 108€ würden dann 950€ sein, und es komt noch für 1 1/2 Jahre eine aufrechnung dabei, jetzt habe ich bescheid bekommen, und bekomme eine Rente von 986€ - 103€ sind 883€ , das kann doch nicht so stimmen, oder??????

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl xxxx,

bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und lassen sich die unterschiedlichen Rentenbeträge erklären.

Eine Aussage im Forum ist hierzu leider nicht möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

-/-am 19.03.2015 | 20:09
Ferndiagnosen funktioniern leider noch nicht. ;-) Nehme an, daß Sie eine Rentenauskunft bekommen haben, die sie mit der letzten verglichen haben. Gründe wieso sich die Rentenhöhe - auch nach unten - verändern kann, gibt es diverse. Eine konkrete Antwort auf die Frage wird nur die Vorsprache beim RV-Träger direkt bringen. Bitte beide Rentenauskünfte zum Termin mitnehmen. Sollte zwei Renteninformationen Grund für die Frage sein, wird diese Ihnen niemand beantworten könne.
W*lfgangam 19.03.2015 | 20:57
Hallo Karl xxxx, einen Renten_bescheid_ haben Sie im Vorjahr nicht bekommen, sondern eine Renteninformation oder Rentenauskunft. Wahrscheinlich haben Sie dann den höchsten Betrag gesehen (der, der bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze hochgerechnet ist), ohne zu bedenken, dass Sie bis dahin ja gar nicht arbeiten/Beiträge zahlen. Insofern fällt die Rente bei 'vorzeitigem' Beschäftigungsende/vor Erreichen der Regelaltersgrenze natürlich kleiner aus. Der 100er weniger für 2,5 Jahre maximal mögliche Arbeit passt da schon ins Bild - dürften so 48000 EUR Bruttojahresverdienst sein, der bis zum max. Rentenalter fehlt . Gruß w. Hinweis an Andere: VOR dem geplanten Rentenbeginn informieren, was zum Tag X wirklich zu erwarten ist - die Renteninformation/-auskunft enthält nur Basis-Daten für 3 mögliche Rentenfälle...die so nicht passen, wenn der eigene Rentenbeginn/die Art der Rente davon abweicht, was meist der Fall ist.
=//=am 20.03.2015 | 09:33
Ich frage mich immer wieder, weshalb Versicherte, die eine vorzeitige Altersrente beantragen wollen, sich nicht bei ihrer DRV eine diesbezügliche Rentenauskunft einholen. In der Rentenauskunft und Renteninformation steht doch deutlich drin, dass die REGELALTERSRENTE XY Euro beträgt. In der Rentenauskunft z.B. steht lediglich, wie hoch der Abschlag für die Altersrente für langjährig Versicherte ist. @W*lfgang hat es auf den Punkt gebracht.
Karl xxxxam 20.03.2015 | 15:53
Habe mir mal alles durch Gelesen, bei ein Rentenbeginn am 1.6. würde die Altersrente 1059€ betragen, bei 37,0282 Entgeltpunkte, warum werden mir jetzt nur 34,4766 Entgeltpunkte berechnet????, finde das schon komisch.
KSCam 20.03.2015 | 16:25
Könnte z.B. mit dem Abschlag zusammenhängen, oder mit einem Versorgungsausgleich, u.a. Aber warum sollen wir hier Rätsel raten? Machen Sie einen Beratungstermin aus und bringen die fraglichen Schriftstücke mit. In aller Regel wird der Berater das "Problem" umgehend erkennen und erklären können.....
LSam 20.03.2015 | 20:46
User Karl xxxx, Ihre Interpretation, dass Sie im Vorjahr einen Rentenbescheid bekommen haben ist nicht korrekt. . Es handelt sich um eine Rentenauskunft, der außerdem ein gesonderter Versicherungsverlauf beigefügt wurde, aber keine Monatsangaben enthält und mit einem Deckblatt mit der evtl. fett gedruckten Überschrift "Bescheid" versehen ist. . Gegebenenfalls wird in ihm eine bestimmte Zeit als verbindlich erklärt. Es ist aber kein "Rentenbescheid" . Daraus erklären sich auch die aufgetretenen Differenzen wozu von Usern Beiträge abgegeben wurden.
SaschaKam 20.03.2015 | 21:17
Das kann so nicht stimmen, Altersrente für langjährig Versicherte ab 01.06.2015 würde bedeuten geboren Mai 1952 (ich unterstelle keine Vertrauensschutzregelung und frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren). 108 € Rentenkürzung von 1059 € wären nach Adam Riese 10,2% - bei Geburtsjahrgang 1952 wären aber 9,0% richtig. 103 € Rentenkürzung von 986 € sind wiederum 10,5%... Wie schon geschrieben wurde, hier wird man Ihnen nicht helfen können, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle bzw. Ihren Rentneversicherungsträger.
Karl xxxxam 21.03.2015 | 11:58
Das kann so nicht stimmen, Altersrente für langjährig Versicherte ab 01.06.2015 würde bedeuten geboren Mai 1952 (ich unterstelle keine Vertrauensschutzregelung und frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren). So ist es
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026