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Experten-Antwort

Rentenbescheid

von Gerhard Gizler10.04.2014 | 10:01
1727 Ansichten
7 Antworten

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Guten Tag, ich habe vor drei Wochen einen Rentenantrag gestellt (Rentenbeginn soll der 1.7. sein). Jetzt soll ich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Rentenbescheid vorlegen. Wann kann ich denn mit der Zustellung des Bescheides rechnen ??? MfG G. Gizler

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerhard Gizler,

wie User bereits bemerkt hat, kann Ihnen hier im Forum leider niemand sagen, wie weit Ihr Rentenantragsverfahren fortgeschritten ist. Die Dauer des Verfahrens hängt letztlich auch wesentlich davon ab, wie viele Sachverhalte im individuellen Einzelfall noch geklärt werden müssen.

Um eine konkrete Antwort zum Bearbeitungsstand zu erhalten, sollten Sie sich direkt mit der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen.

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6 Antworten

Useram 10.04.2014 | 10:34
Wie lange, kann man hier im Forum natürlich nicht beantworten, da hier keiner weiß wie weit Ihr Antrag schon bearbeitet wurde. Vielleicht kann aber jemand nen ungefähren Zeitraum angeben, welche Art von Rente haben sie denn beantragt? Ich schätze mal eine Altersrente kann schneller verbescheidet werden als eine Erwerbsminderungsrente.
HLRT67am 10.04.2014 | 10:55
Eigentlich sollte Anfang April dem Arbeitgeber eine Kopie des gestellten Rentenantrags genügen - mir fehlt die Phantasie, warum er den Rentenbescheid jetzt schon will. Wenn der Rentenzugang geprüft ist, es also nach menschlichem Ermessen sicher ist, daß Sie in Rente gehen, sollte das genügen. Den Bescheid können Sie nachreichen.
Gigiam 10.04.2014 | 11:08
Das würde ich normalerweise auch sagen. Hier spielt doch etwas ganz anderes eine Rolle. Bei einem Rentenbeginn 1.7.2014 muss die vorgesehene Rentenerhöhung berücksichtigt werden. Die Rentenanpassung ist von allen Medien ja publiziert. Nur hilft dies nicht weiter. Nach unserem Recht ist ein Gesetz oder eine Verordnung erst dann wirksam wenn sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Die vorgesehene Erhöhung ist vom Bundestag zu verabschieden, der Bundesrat muss zustimmen und der Bundespräsident muss unterzeichen. Dies ist bislang nicht geschehen. Erfahrungsgemäß wird dies im Mai erfolgen. Erst danach kann ein Rentenbescheid rechtswiksam erteilt werden. Wenn er zuvor erteilt wird -meistens wenn der Bundesrat seine Zustimmung signalisiert hat- ist der Bescheid rechtsfehlerhaft und kann angefochten werden. Ich würde mal mit der zweiten Maihälfte rechnen. Gigi
....am 10.04.2014 | 11:15
Erfahrungsgemäß kann die Verarbeitung von Anträgen mit Rentenbeginn 01.07. erst ab mitte Mai erfolgen, da dann die teschnische Umsetzung der Rentenanpassung erfolgt ist.
....am 10.04.2014 | 12:51
Zitat von Gigi anzeigenausblenden
Erfahrungsgemäß kann die Verarbeitung von Anträgen mit Rentenbeginn 01.07. erst ab mitte Mai erfolgen, da dann die teschnische Umsetzung der Rentenanpassung erfolgt ist.
Mit dem Zeitpunkt stimmen wir ja überein. Nur würde ich es etwas anders formulieren: die technische Umsetzung ist schon viel früher erfolgt. Nur die Realisierung wird aus rechtlichen Gründen zurückgestellt. Jeder Sachbearbeiter wartet auf das "grüne Licht" damit er seine aufgestauten Anträge erledigen kann. Gigi
Selbst rechtlich ist es des öffteren noch nicht durch gewesen, als die technische Umsetzung bereits erfolgte. Man zögergt es nur so lang wie möglich raus, nicht das Angie und Andrea doch weniger Zahlen wollen.
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