Hallo Bomberundpaganini,
da in diesem Fall die vorzeitige Inanspruchnahme einer Erwerbsminderungsrente erwähnt wird, ist davon auszugehen, dass eine Renteninformation bzw. eine Rentenauskunft zugegangen ist.
In diesen Auskünften werden Ihnen Bruttobeträge inklusive der bereits abgezogenen Abschläge genannt.
Für jeden Monat früherer Inanspruchnahme betragen die Abschläge 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.
Würde diese Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres beginnen, ist sie abschlagsfrei.
Von dem Bruttobetrag müssen jedoch noch die individuellen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.