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Rentenbescheid

von bomberundpaganini17.07.2009 | 06:32
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Leute, der im Rentenbescheid genannte EURO-BETRAG unter Erwerbsminderungsrente (bei mir 1.175.- Euro) ist meines Wissens ein Bruttobetrag. Was geht da nun in Abzug und wieviel würde ich ca. an Nettorente bekommen. Vielen lieben Dank -Bomberundpaganini-

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Bomberundpaganini,

da in diesem Fall die vorzeitige Inanspruchnahme einer Erwerbsminderungsrente erwähnt wird, ist davon auszugehen, dass eine Renteninformation bzw. eine Rentenauskunft zugegangen ist.

In diesen Auskünften werden Ihnen Bruttobeträge inklusive der bereits abgezogenen Abschläge genannt.

Für jeden Monat früherer Inanspruchnahme betragen die Abschläge 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Würde diese Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres beginnen, ist sie abschlagsfrei.

Von dem Bruttobetrag müssen jedoch noch die individuellen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo,

ich vermute, dass Sie eine Renteninformation erhalten haben. Dort sind ausschließlich Bruttobeträge ausgewiesen. Ab dem 01.07.2009 betragen die Abzüge für die gesetzliche Krankenversicherung 7 % zuzügl. 0,9 % und für die gesetzliche Pflegeversicherung 1,95 % bei Vorliegen der Elterneigenschaft und 2,2 % bei Kinderlosen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo peterwag,

sofern ein deutscher Staatsbürger ins Ausland übersiedelt, wird seine Rente weiterhin in der bisherigen Höhe weitergezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Land handelt welches der europäischen Union angehört oder um einen Staat mit dem Deutschland keinerlei Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

Abzüge, die aufgrund einer früheren Inanspruchnahme der Rente beruhen, sind bei allen Rentnern vorzunehmen. Dabei ist der Wohnsitz nicht von Interesse.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Bei Wohnsitz im Ausland (außerhalb der EU) werden von der deutschen Rente keine Krankenversicherungsbeiträge einbehalten. Hierfür bedarf es auch keines gesonderten Antrages. Was die Steuer betrifft, verhält es sich so, dass ein Abzug von Steuern auf die deutsche Rente durch durch die deutschen Rentenversicherungsträger nicht vorgenommen wird. Allerdings sind die deutschen Rentenversicherungsträger verpflichtet, alle gezahlten Rentenbeträge jährlich der deutschen Finanzverwaltung zu melden. Wer letzten Endes dann der deutschen oder der Steuerpflicht seines Wohnstaates unterliegt, entscheiden die Finanzbehörden. Genauere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei den örtlichen Finanzbehörden ihres Wohnstaates oder in Deutschland beim Finanzamt Neubrandenburg, Postfach 110164, 17014 Neubrandenburg, E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de.

9 Antworten

Schiko.am 17.07.2009 | 07:10
Für Kranken und Pflegever- sicherung 7 % + 0,90 + 1,95 Pflegeversicherung(ohne Kinder sogar 2,20%)= 9.85 % Der Betrag von 115,74 ab- gezogen ergibt 1.059,26 Netto rente. Haben Sie sonst keine Einkünfte entfällt auch die Steuererklärung als Einzel- person. MfG.
Skatrentneram 17.07.2009 | 07:13
Falls Sie einen Rentenbescheid haben, sollten Sie diesen einmal genau lesen denn auf der Seite 2 sind Ihnen die Abzüge für KV + PV genau angegeben worden ( lesen bildet ). Oder meinen Sie eine Rentenauskunft ?
Keith Moonam 17.07.2009 | 08:06
Sofern es sich tatsächlich um einen RENTENBESCHEID handelt, steht auf der Vorderseite zunächst der Auszahlungsbetrag, also i.d.R. die Nettorente. Die Bruttorente sowie die abgezogenen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung finden sie auf der zweiten Seite. Liegt dagegen nur eine Rentenauskunft oder Renteninformation vor, sind die ausgewiesenen Beträge Bruttosummen.
Bomberundpaganiniam 17.07.2009 | 08:47
Hallo und vielen Dank für die Info. Eine Frage hätte ich noch: Die 10,8 % für die vorzeitige Inanspruchnahme sind somit schon runtergerechnet ???? und kommen nicht mehr in Abzug ???? Vielen Dank
Ahaam 17.07.2009 | 08:49
Bei einer Renteninformation oder einer Rentenauskunft ist der Abschlag in Bezug auf den Rentenbezug vor dem 63.Lj (max. 10.8%) bereits berücksichtigt! Im BESCHEID finden Sie 'kurz vor dem Ende' die vollständige Herleitung Ihres Anspruchs - incl. vermindertem Zugangsfaktor (sog. Abschlag)!
Bomberundpaganiniam 17.07.2009 | 09:10
Vielen Dank an alle und ein schönes Wochenende !!! ;---)
Bomberundpaganiniam 20.07.2009 | 06:49
Sorry - habe mich falsch augedrückt. Bekommen habe ich natürlich eine Renteninformation!!! An Teilnehmer SCHIKO: *lesen bildet* hätten Sie sich sparen können. MfG Bomberundpaganini
peterwagam 20.07.2009 | 07:30
Hallo Expertin, treffen die genannten "Abzuege" auch fuer Rentenbezieher zu, die dauerhaft im Ausland wohnen (ausserhalb EU)? Danke vorab fuer eine kleine Aufklaerung.
peterwagam 22.07.2009 | 23:50
Hallo, danke nochmals, aber meine Nachfrage war wohl ungenau: Ich habe noch keinen Antrag gestellt, wohne aber im Ausland (ausserhalb EU) und habe dort eine KV. Werden bei einer Rentenbeantragung und Beginn der AUszahlung in 2010 die genannten "Abzuege" (also Steuern und KV usw) im abgezogen oder kann das (bei dauerhaften) Auslandaufenthalt entfallen (ggfs. mit gesondertem Antrag?). Im voraus Dank fuer eine Aufklaerung, habe hier leider keinen "Rentenberater", ausser dem sehr informativem Expertenforum.
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