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Experten-Antwort

Rentenbescheid

von Hyper21.05.2019 | 20:15
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8 Antworten

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Liebe Forenmitglieder, ich habe im Februar 2018 einen Rentenantrag gestellt und Anfang März 2019 kam der Rentenbescheid. " Auf Ihren Antrag vom ...... erhalten Sie von uns Rente wegen voller Erwerbsminderung." " Die Rente beginnt am 01.12.2016. Der Anspruch besteht längstens bis zum Ende 31.03.2031.Das ist das Ende des Monats, in dem die Regelalterrente erreicht wird." Bedeutet das dies rückwirkend und unbefristet ist??? Da ich den Rentenbescheid im März 2019 erhalten habe, bedeutet das auch die Neuregelung ab 2019 für die Zurechnungszeit??? Danke Hyper

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hyper,

wenn Ihre Rente laut Rentenbescheid bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt wird, ist sie unbefristet.

Die durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz beschlossene Neuregelung zur Verlängerung der Zurechnungszeit betrifft nur Renten, die ab 01.01.2019 beginnen. Laut Ihren Angaben beginnt Ihre Rente am 01.12.2016. Somit profitieren Sie leider nicht von der Neuregelung.

Mit freundlichen Grüßen

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7 Antworten

Gabriele2504am 21.05.2019 | 20:31
Ja es bedeutet rückwirkend und unbefristet. Und nein, es gilt nicht die neue Zurechnungszeit.
Einfach lesenam 22.05.2019 | 05:37
Warum liest du nicht einfach den Rentenbescheid komplett und hörst nicht schon nach 2 Seiten auf? Da steht doch genau drin was an Zurechnungszeit berücksichtigt wurde. Da muss man sich echt fragen wie manche so durch das Leben kommen!
Gaulam 22.05.2019 | 05:38
Leider Nein, Sie haben wirklich ein Riesenpech. Wären Sie doch bloß etwas später krank geworden.
DvDam 22.05.2019 | 10:30
Hallo Forum, Bei uns Erwerbsminderungsrentner die teilweise z.B. 190 000 € eingezahlt haben bekommen nur bis zum 60 Jahr hochgerechnet und dann werden gleich wieder 10,8 % abgezogen was fast 4 Rentenpunkte dann weniger ist. Aber für die Neurentner spielt das weniger eine Rolle da diese nun fast 6 Jahre mehr Zurechnungszeit bekommen und somit eigentlich die Abschläge durch die Hintertür abgeschafft wurden. Sozial, Solidarisch und Gerecht sieht anders aus.
Bei einer Person die Teilweise EMR bekommt ist die Hinzuverdienstgrenze 15.138,90 € im Jahr. Ich darf ab 01.10.19 als Teilrentner, der seit 1971 arbeitet, nur 6.300 € hinzuverdienen. Selbst eine Person die VOLLE EMR bezieht darf noch 6.300 € hinzuverdienen. Wo ist denn da die Soziale, Solidarische Gerechtigkeit. ????????????????????????? gruss DvD
Hyperam 22.05.2019 | 12:44
Vielen Dank für eure Antworten. @einfach lesen: wer lesen kann ist klar im Vorteil, trotzdem Danke. @Gaul: wäre gesundheitlich nicht gegangen aber der BU Versicherer hätte sich darüber gefreut und hätte 2 Jahre Kohle gespart. Wie schaut das eigentlich aus: möchte demnächst meine Partnerin heiraten die voll berufstätig ist und Steuerklasse 1 hat. Ich möchte nach Steuerklassenantragswechsel, dass Sie die 3 bekommt und ich als Rentner die 5. Ist das so ok? Gruß Hyper
DvDam 22.05.2019 | 13:00
Hallo Kaiser, Ich bin entspannt, brauche also nicht zu weinen, und mit meiner Situation zufrieden, denn ich sehe Licht am Ende des Tunnels. Ich lese hier schon eine Zeitlang mit und wenn ich manche Beiträge lese und Personen die sowieso schon aus der Gemeinschaft bezahlt werden und sich noch ungerecht behandelt fühlen, dann könnte ich weinen. Wenn dann manche Kommentare noch unter der Gürtellinie sind kann ich nur den Kopf schütteln. Vielleicht muss ich Morgen weinen denn da habe ich meinen Termin bei der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Und wie überall gibt es Leute die Ihr Handwerk verstehen und solche die es weniger verstehen. Ich hoffe das ich von jemandem beraten werde der sein Handwerk versteht. Einen schönen Tag DvD
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