Hallo Hyper,
wenn Ihre Rente laut Rentenbescheid bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt wird, ist sie unbefristet.
Die durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz beschlossene Neuregelung zur Verlängerung der Zurechnungszeit betrifft nur Renten, die ab 01.01.2019 beginnen. Laut Ihren Angaben beginnt Ihre Rente am 01.12.2016. Somit profitieren Sie leider nicht von der Neuregelung.
Mit freundlichen Grüßen