Hallo Minni,
es ist tatsächlich so, dass Sie Ihren Arbeitgeber über denRentenbezug informieren müssen. Dies ergibt sich aus den Arbeitnehmerpflichten. Ob sich daraus eine Verpflichtung ergibt, den Rentenbescheid vorzulegen, ist eher eine Frage des Arbeitsrechtes. Sollte Ihr Arbeitgeber auf der Vorlage des Bescheides bestehen, würde ich Ihnen persönlich empfehlen, die nach Ihrer Auffassung zu schützenden Daten (Rentenhöhe usw.) in der Kopie zu schwärzen.