Ich gehe mal davon aus, dass im Rentenantrag die Plausibilität von IBAN und BIC vom EDV-Programm automatisch geprüft wird, bevor der Rentenbescheid erteilt wird.
https://www.sparkasse.de/unsere-loesungen/privatkunden/rund-ums-konto/iban-rechner.html
Die 2 Zahlen nach dem Länderkennzeichen (DE) sind die Prüfziffern. Sie errechnen sich aus den restlichen Zahlen der IBAN. Gibt es einen Zahlendreher, dann wird die IBAN als ungültig erkannt und die Überweisung wird nicht ausgeführt.
Wenn man online-banking betreibt, dann nimmt das Programm eine falsche IBAN gar nicht erst an. Das ist tatsächlich eine zusätzliche Sicherheit.
Sicher ist es denkbar, dass man zufällig eine verdrehte IBAN mit korrekter Prüfziffer erwischt. Das ist aber sehr unwahrscheinlich.
Übrigens ist die BIC für deutsche Konten eigentlich nicht erforderlich. Das Institut ist in der IBAN bereits mit der alten BLZ enthalten. Im online-banking wird die BIC automatisch eingetragen. Man muss sie dann nur vergleichen. Das ist noch eine Sicherheit.