Guten Tag LS,
zunächst ergibt sich aus dem Bescheid, welche Anlagen im Einzelnen Bestandteil des jeweiligen Bescheides sind.
Inhaltlich orientieren sich die Anlagen des Bescheides an den Ausführungen zur Berechnung und Anpassung der Renten im SGB VI (§§ 64 ff.).
Bestandteil des Bescheides ist u.a. die Berechnung der Monatsrente, ein Versicherungsverlauf, die Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten (ggf. inkl. der Prüfung - Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt), die Ermittlung der Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten, ggf. Auswirkungen des Versorgungsausgleichs, die Feststellung der persönlichen Entgeltpunkte. Im Einzelfall können sich weitere Anlagen ergeben.
Die Ausführungen von Dieter (20.11.09; 12:17 Uhr) sind im Übrigen auch zutreffend.
Mit freundlichen Grüßen