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Experten-Antwort

Rentenbescheid bekommen - aber Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nicht imit berücksichtigt

von Dagmar Liebers30.01.2014 | 16:54
2839 Ansichten
4 Antworten

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Hallo. Ich habe heute meinen Rentenbescheid bekommen und es war auch ein aktueller Versicherungsverlauf beigefügt sowie die Berücksichtigungszeiten aufgelistet. Etwa 8 Wochen zuvor wurde ich von der DRV angeschrieben, dass im Versicherungsverlauf von 2006 noch eine Lücke von 4 Monaten ist und ich bitte einen Nachweis einreichen soll, was ich zu dem Zeitpunkt beruflich gemacht habe. Ich war da 4 Monate arbeitssuchend gemeldet ohne Leistungsbezug. Habe mir das auch vom Jobcenter bescheinigen lassen und es zur DRV geschickt. Nun kommt heute der Rentenbescheid und diese 4 Monate sind NICHT im Versicherungsverlauf vermerkt. SWas soll ich jetzt tun? Lohnt es sich überhaupt, sich wegen dieser 4 Monate nochmals mit der DRV in Verbindung zu setzen? Bezüglich der Rentenhöhe wird sich da ja sicherlich kaum was ändern denke ich.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.01.2014 | 08:15

Hallo Dagmar Liebers,

bitte folgen Sie dem Rat von W*lfgang und lassen Sie die Angelegenheit nochmals prüfen.

Denkbar sind 2 Varianten. Einmal die von W*lfgang beschriebene fehlende Unterbrechung und zum zweiten der Umstand arbeitssuchend.

Arbeitslos bzw. arbeitssuchend zu sein sind 2 Unterschiedliche Sachverhalte.

Arbeitslos (kann arbeiten, will arbeiten und stehe dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung) ist ein Sachverhalt, der die Rentenversicherung regelmäßig interessiert.

Arbeitssuchend kann sich auch jemand melden, der einen Job hat aber einen anderen sucht (oder zB auch ein Schüler). Diese Personen stehen dem Arbeitsmarkt aber nicht uneingeschränkt zur Verfügung.

Für gewöhnlich sollte aber in allen Fällen der Rentenbescheid einen Hinweis enthalten warum und wieso diese Zeit nicht berücksichtigt werden kann. Vielleicht schauen Sie nochmal ob Sie einen entsprechenden Hinweis in Ihrem Bescheid finden.

Ansonsten wirklich einfach nachfragen und die Sache klären lassen. Auch wenn nicht unbedingt mit einer spürbaren Rentensteigerung zu rechnen ist.

3 Antworten

Spongam 30.01.2014 | 17:08
meine Zeiten ohne Leistungsbezug wurden auch nicht berücksichtigt. Ich habe in dieser Zeit sogar eine Umschulung von der Arbeitsagentur bezahlt bekommen.
W*lfgangam 30.01.2014 | 19:52
Hallo Dagmar Liebers, evtl. sind die Zeiten im Versicherungsverlauf/Rentenbescheid (!) nicht enthalten, weil sie keine so genannten Anrechnungszeiten sind (eine versicherungspflichtige Beschäftigung wurde nicht unterbrochen). Erklärbar auch, wenn es zu zeitlichen Verzögerungen/Überschneidungen zwischen Ihrer Postsendung und der Erstellung des Rentenbescheides kam. Diese Zeit kann Einfluss auf die Gesamtleistungsbewertung (Durchschnittswertberechnung), was wiederum andere damit zu bewertende Zeiten beeinflusst. Um ein paar EUR mtl. kann es da schon gehen. Auch hier der Rat: nächste Beratungsstelle aufsuchen. an Spong: evtl. war die Zeit dieser Ausbildung zu kurz, als das sie als Ausbildungszeit anzuerkennen war, Rat wie oben. Gruß w.
Dagmar Liebersam 30.01.2014 | 19:51
Aha, ok. Na dann wird`s wahrscheinlich doch wohl alles so richtig sein. Vielen Dank für Ihre Antwort.
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