Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Dagmar Liebers,
bitte folgen Sie dem Rat von W*lfgang und lassen Sie die Angelegenheit nochmals prüfen.
Denkbar sind 2 Varianten. Einmal die von W*lfgang beschriebene fehlende Unterbrechung und zum zweiten der Umstand arbeitssuchend.
Arbeitslos bzw. arbeitssuchend zu sein sind 2 Unterschiedliche Sachverhalte.
Arbeitslos (kann arbeiten, will arbeiten und stehe dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung) ist ein Sachverhalt, der die Rentenversicherung regelmäßig interessiert.
Arbeitssuchend kann sich auch jemand melden, der einen Job hat aber einen anderen sucht (oder zB auch ein Schüler). Diese Personen stehen dem Arbeitsmarkt aber nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
Für gewöhnlich sollte aber in allen Fällen der Rentenbescheid einen Hinweis enthalten warum und wieso diese Zeit nicht berücksichtigt werden kann. Vielleicht schauen Sie nochmal ob Sie einen entsprechenden Hinweis in Ihrem Bescheid finden.
Ansonsten wirklich einfach nachfragen und die Sache klären lassen. Auch wenn nicht unbedingt mit einer spürbaren Rentensteigerung zu rechnen ist.
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