Hallo beate steil,
die Rente beginnt in dem Monat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gesetz zur "Mütterrente" ist zwar zum 1.7.2014 in Kraft getreten. Wenn Sie das für die Altersrente für Sie maßgebliche Lebensalter zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht hatten, kann die (Mütter-)Rente dennoch nicht im Juli 2014 beginnen. Ich nehme an, dass Sie im April 1949 geboren sind und so die Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 3 Monaten im Juli 2014 erreicht haben. Somit ist der Rentenbeginn August 2014 in Ordnung.
Ob die "neuen" Kindererziehungszeiten für den 13. - 24. Monat pro Kind in der Rente enthalten sind, können Sie - wie von W*lfgang beschrieben - der Anlage zu Ihrem Rentenbescheid entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen