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Experten-Antwort

Rentenbescheid erhalten

von Franzi10.04.2014 | 12:21
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Hallo, habe letzte Woche meinen Rentenbescheid erhalten, dabei ist mir aufgefallen, dass die Monate April und Mai bereits berücksichtigt sind bei der Berechnung. Was ist aber, wenn mein Bruttoverdienst höher als dort aufgelistet ausfällt. Wird das automatisch korrigiert wegen den höhren Entgeltpunkten oder muss man einen Antrag oder Einspruch stellen. Die beiden Monate wurden anhand der Vorjahreswerte hochgerechnet. Was ist jetzt zu tun

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franzi,

nach § 194 SGB VI hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Versicherten die beitragspflichtigen Einnahmen für abgelaufene Zeiträume frühestens drei Monate vor Rentenbeginn gesondert zu melden (§ 194 Abs. 1 S. 1 SGB VI).

Erfolgt eine solche gesonderte Meldung, errechnet der Rentenversicherungsträger bei Anträgen auf Altersrente die voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahmen für den verbleibenden Beschäftigungszeitraum bis zum Rentenbeginn für bis zu drei Kalendermonate (Hochrechnungszeitraum) nach den in den letzten zwölf Kalendermonaten gemeldeten beitragspflichtigen Einnahmen (Hochrechnung).

Ist für eine Rente wegen Alters die voraussichtliche beitragspflichtige Einnahme für den verbleibenden Zeitraum bis zum Beginn der Rente wegen Alters vom Rentenversicherungsträger errechnet worden, sind gem. § 70 Abs. 4 SGB VI für diese Rente daraus Entgeltpunkte wie aus der (tatsächlichen) Beitragsbemessungsgrundlage zu ermitteln. Weicht die tatsächlich erzielte beitragspflichtige Einnahme von der durch den Rentenversicherungsträger errechneten voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahme ab, bleibt sie für diese Rente außer Betracht.

Mit anderen Worten: Beantragt ein Versicherter im Rahmen der Rentenantragstellung die „Hochrechnung“, um eine rechtzeitige Rentenauszahlung zu sichern, so verbleibt es für diese Rente auch bei den für diese (maximal drei) Monate hochgerechneten Entgeltwerten – unabhängig davon, welches Entgelt letztlich tatsächlich in diesen Monaten erzielt wurde.

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6 Antworten

sie haben es so beantragt!am 10.04.2014 | 12:24
nichts
Mikeam 10.04.2014 | 12:33
Sie haben im Rentenatrag die Hochrechnung ausgewählt und mit Ihrer Unterschrift rechtsgültig bestätigt ( Verfahren vor dem Verfassungsgericht bestätigt ), somit spielt Ihr tatsächlicher Verdienst keinerlei Rolle mehr. Bevor das Geschrei des Pöbel hier losgeht, wäre der tatsaächliche Verdienst niedriger, wären Sie trotzdem im Vorteil.
Schadeam 10.04.2014 | 13:56
Dieses Verfahren ist der Kompromiss, der dazu führt, dass die Renten pünktlich gezahlt werden. Gäbe es so ein Verfahren nicht, könnten wir den Rentenbescheid erst erteilen, wenn Ihr Arbeitgeber den Mailohn gemeldet hätte und das könnte dann "locker" Juni oder Juli" werden.....
§ 194am 10.04.2014 | 17:24
Falls sich aber das der Hochrechnung zugrunde liegende Entgelt im Nachhinein als falsch erwiesen hat (dann ist auch die Hochrechnung falsch), kann eine Neuberechnung mit den höheren Entgelten an Stelle der hochgerechneten Beträgen erfolgen.
W*lfgangam 10.04.2014 | 18:54
Hallo Franzi, noch hätten Sie die Möglichkeit, den Rentenantrag im Rahmen der 1-monatigen Widerspruchsfrist mit einem Einzeiler zurückzuziehen, anschließend wieder neu zu stellen und die Hochrechnung 'abzuwählen'. Aber, wie viel erwarten Sie denn als Mehrverdienst gegenüber den hochgerechneten Monaten? Ein Tausender Brutto bringt Ihnen gerade mal 70 Cent mehr Nettorente, ohne jetzt einen etwaigen Abschlag berücksichtigt zu haben. Ohne Hochrechnung kann es im ungünstigsten Fall bis zu 3 Monaten dauern, ehe Sie die erste Rente und Nachzahlung auf Ihrem Konto haben. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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