Rentenbescheid erläutern

von
Gerhard

Hallo,

auf dem Rentenbescheid zur Altersrente steht nur ein Auszahlbetrag. Man kann nicht nachvollziehen, wieviel Krankenvers.Beitr. man zahlt oder erhält(Freiwill. Vers.)? Ist das beim ersten "Kontoauszug" anders?

Danke!
Gruß Gerhard

von
LS

User Gerhard, bitte mal die Anlage 1 des Rentenbescheides ansehen, da finden sie die vermissten Werte.
.
Auf dem Kontoauszug steht davon nichts, den erhalten Sie ja von der Bank bzw. Ihrem Kreditinstitut.
.
Im Zusammenhang mit einer neuen Rentenwertänderung, jeweils zum 01.07. eines jeden jahres, erhalten sie in dieser Anpassungsmitteilung auch die zu zahlenden neuen KK Beiträge und den Beitragssatz mitgeteilt.

von
Schade

so ganz verstehe ich Ihre Frage nicht.

Der Rentenbescheid ist die erste Entscheidung über die Rentenbewilligung und da steht in aller Regel auch drin, was an KV abgezogen wird oder wie hoch der Beitragszuschuß ist.

Wenn darüber gar nichts drinsteht, auch kein Zusatz, dass über die KV eine spätere Entscheidung folgt, ist das schon komisch.

Was genau liegt Ihnen denn vor, wirklich ein Rentenbescheid?

von
Gerhard

Ja, mir liegt ein Rentenbescheid vor! In Anlage 1 steht mit keinem Wort etwas von Krankenversicherung....

Gruß Gerhard

von
Dirk.

Dann sind Sie nicht krankenversichert.

von
Gerhard

...und warum bekomme ich dann keinen Zuschuss zur KV?

Gruß Gerhard

von
Chris

Einen Zuschuss erhalten Sie ohne Versicherung nicht. Wo sind sie denn nun versichert?

von
Gerhard

Ich bin seit 1.9.2008 als freiwilliges Mitglied bei einer GKV versichert. Da ich aber erst vor Kurzem den Rentenbescheid erhalten habe, konnte die GKV meinen Beitrag noch nicht festlegen.

Gruß Gerhard

von
Schade

dann klären Sie das bitte nächste Woche direkt telefonisch mit der Sachbearbeitung Ihres Rententrägers sowie mit Ihrer Kasse.

Da kann das online Forum nicht weiterhelfen.

von
Gerhard

O.K., danke!

Gruß Gerhard

von
Schiko.

Entschuldigung Gerhard, dies lässt mir einfach keine Ruhe.

Hab im eigenen Rentenbescheid nachgesehen, galt ja bei Rentenbeginn in 1996
noch als freiwillig Versicheter in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auf der ersten Seite des "Rentenbescheides" ist der Gutschriftsbetrag der Rente
aufgeführt.

Auf Seite -2- die Höhe der Rente abzüglich Kranken/Pflegeversicherung, dieser
Betrag erscheint auf Tagesauszug als Gutschrift. Als früher auch als frei-
willig Versicheter galt dies zunächst auch für die Rente bei mir.
Der Hälfteanteil für Kr/Pfl. Versicherung wurde mit der Bruttorente ausbezahlt.

Die Krankenkasse hat den Gesamtbeitrag durch Lastschrift von meinem
Konto abgebucht.
Bei gesetzlich Pflichtversicherten wird dagegen der Hälfteanteil abgezogen
und es ist Aufgabe der RV. den Gesamtbeitrag an die zuständige Kasse zu
überweisen.
Ab 1.4. 2002 wurden freiwillig versicherte Rentner in die Pflichtversicherung
der Rentner überführt soweit sie nicht erklärt hatten, dass sie weiterhin freiwillig versichert sein wollen.
Mit Beschluss des BVG vom 15.3.2000 wurde die Ungleichbehandlung von
pflicht und freiwillig Versicherten als verfassungswidrig erklärt.

Durch die Änderung des Gesamtbeitrages auf einheitlich 15,5% wurde in
Textspalte des Tagesauszuges mein Anteil aufgeführt, es sind 0,87 Euro mehr
Abzüge als bei der Rentenzahlung für Monat Dezember

Als Neurentner können Sie dies auf Tagesauszug am 30.01.2009 ersehen,
bei der Rentenerhöhung ab 1.7.2009 die Einzelheiten aus der Ihnen zu-
gehenden Rentenmitteilung entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen.

von
Gerhard

Hallo Schiko.,

vielen Dank für Ihre Mühe! Aber so richtig hilft mir das im Moment nicht weiter! In meinem Rentenbescheid steht auf Seite 1 der gleiche Auszahlbetrag wie auf Seite 2 (da steht auch nichts von abzüglich....). Dass ich als freiwilliges Mitglied in die GRV gehen werde, hatte ich bei Antragstellung noch nicht gesagt, da ich zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht wusste, dass ich nicht in die Gesetzliche Krankenversicherung darf! Allerdings hatte ich einige Tage nach Rentenantragstellung auch gleich mit Formular R820 einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragt. Ich werde nächste Woche anrufen....
Im Moment hege ich noch die leise Hoffnung, dass zu dem mitgeteilten Austahlbetrag noch der Zuschuss zur KV dazu kommt...

Gruß Gerhard

von
Agnes

Hallo Gerhard,

die Ausführungen von Schiko helfen Ihnen wirklich nicht weiter.
Im Prinzip ist die Angelegenheit recht einfach: Ihre Krankenkasse hat noch keine Daten über Ihr Versicherungsverhältnis an den RVTräger übermittelt. Sobald dies geschehen ist, erhalten Sie von Ihrem RVTräger einen weiteren Bescheid über den Zuschuß zu Krankenversicherung. Also abwarten. Dennoch, rufen Sie bei Ihrem RVträger an und fragen Sie dort nach.

mfg
Agnes

von
Agnes

Hallo Gerhard,

die Ausführungen von Schiko helfen Ihnen wirklich nicht weiter.
Im Prinzip ist die Angelegenheit recht einfach: Ihre Krankenkasse hat noch keine Daten über Ihr Versicherungsverhältnis an den RVTräger übermittelt. Sobald dies geschehen ist, erhalten Sie von Ihrem RVTräger einen weiteren Bescheid über den Zuschuß zu Krankenversicherung. Also abwarten. Dennoch, rufen Sie bei Ihrem RVträger an und fragen Sie dort nach.

mfg
Agnes

von
Schiko.

Da haben Sie sicher recht, dies war ja auch nicht Sinn meiner Ausführungen.

Dies gilt aber auch gleichermaßen für Ihren Tipp eines Telefonanrufes,
bereits am 3.1.09 hat Schade diesen Hinweis schon gegeben.

Wollte nur erklären, dass die Aufschlüsselung der Beträge im Normal-
fall auf Seite 2 des Rentenbescheides steht.
Auch nochmals darauf verweisen, für ehemals freiwillig Versicherte
in der gesetzlichen erfolgt bei Rentengewährung automatisch
die Einstufung als Pflichtversicheter.

Es könnte aber auch so sein, die 9 / 10 Belegung ist nicht gegeben, eine
neue Krankenversicherung für die Rente pflichtgemäß noch nicht abgeschlossen.

Kann mir vorstellen, nach Klärung informiert uns Gerhard woran es
gelegen hat.

Mit freundlichen Grüßen.

von
Rosanna

Wenn Sie mit Ihrem Rentenantrag gleichzeitig einen Beitragszuschuß beantragt haben (Kreuzchen im Rentenantrag), wird dieser - sobald die Bestätigung der KK bei der DRV über die freiwillige KV vorliegt - nachträglich bewilligt.

Rufen Sie vorsorglich morgen bei der DRV an und lassen sich diesen Sachverhalt bestätigen.

MfG Rosanna.

Experten-Antwort

Den Beiträgen von "Agnes" und "Rosanna" ist nichts hinzuzufügen.

von
Gerhard

Also:

habe bei der DRV angerufen. Dort wartet man noch auf den Bescheid der KV. Anruf bei der KV hat das noch mal bestätigt! Also erhalte ich noch einen Zuschuss zur freiw. GKV!

Dank an Alle!
Gruß Gerhard

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