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Rentenbescheid falsch

von Anna-Luisa03.04.2008 | 18:16
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bekomme Altersrente und bin mir nicht sicher, ob diese richtig berechnet wurde, da sie sehr gering ausgefallen ist. Wo kann ich meinen Rentenbescheid überprüfen lassen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen - Anna-Luisa

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Jede Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV kann Ihnen Fragen zu Rentenbescheiden erläutern. Adressen in diesem Forum.

21 Antworten

LSam 03.04.2008 | 18:19
Kostenfrei überprüft es die DRV, erfoderlich ist aber die Nennung eines Sachverhalts, von dem Sie meinen, er ist evtl. falsch. Kostenpflichtig machen es die in der Bundesreplik tätigen "Rentenberater" und auch "Anwälte", beide arbeiten nach Gebührenordnung, eine Überprüfung ist kaum unter 150 € zu haben. Sie können sich auch unter Google-Suche informieren und dort einfach: "Rente - Überprüfung" angeben um dort evtl. kostengünstigere Angebote zu erhalten.
Wolfgang Amadeusam 03.04.2008 | 19:03
Hallo Anna-Luisa, zur Orientierung, ein Durchschnittsverdiener erhält zur Zeit für jedes Jahr Beschäftigung 26,27 Euro brutto monatliche Rente. Bei höheren oder niedrigeren Verdienstes ist es entsprechend mehr oder weniger. Wieviele Beitragsjahre hast Du und hast Du eher unterdurchschnittlich oder überdurchschnittlich verdient? Vielleicht kannst Du dazu nähere Angaben hier im Forum machen, vielleicht auch noch zu Deiner Rentenhöhe - wir sind ja hier anonym - dann läßt sich vielleicht abschätzen, ob es mehr oder weniger wahrscheinlich ist, dass Deine Berechnung falsch ist. Eine Überprüfung macht im übrigen kostenlos jede Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Happyam 04.04.2008 | 08:31
Hallo Anna-Luisa, es kommt leider sehr häufig vor, das Versicherte meine ihre Rente sei falsch berechnet. Sicher kann das auch schonmal pasieren, aber nur aufgrund von falsch gemeldeten Zeiträumen oder der Entgelthöhe im Einzelen. Das sollten Sie, wie Schade schon aufgeführt hat, anhand der regelm. Übersendung von Renteninformationen/Rentenauskünften oder Versicherungsverläufen bereits abgeprüft haben. Was Sie jedoch beachten müssen ist, das die genannten Summen in der Rentenauskunft und Renteninfo von Ihrer tatsächliche Rentenhöhe abweichen, da ja hier keine Abschläge berücksichtigt wurden. Ich empfehle Ihnen, mit diesem Rentenbescheid einfach in die nächste Beratungsstelle zu gehen und das nochmal überprüfen zu lassen. Das ist der einfachste und kostengünstigste Weg!
Schadeam 04.04.2008 | 07:56
als Altersrentnerin haben Sie normalerweise schon mehrere Rentenauskünfte und Kontenklärungen hinter sich. Wenn Sie sich damals um die Klärung der Versicherungszeiten gekümmert haben, sollte alles geklärt sein und dann ist es unverständlich, dass Sie sich über die niedrige Rente wundern, weil in den Rentenauskünften und Renteninformationen sicher auch keine besseren Werte standen? Wenn Zweifel bestehen, wenden Sie sich an die nächste Beratungsstelle der RV, sind Sie dann noch nicht glücklich, können Sie immer noch Geld für einen privaten Berater ausgeben.
VORSICHT FALLEam 05.04.2008 | 20:53
na herr schreiter... machen wir schleichwerbung?????
LSam 06.04.2008 | 14:01
Die DRV überprüft nicht Rentenbescheide auf Fehlerhaftigkeit, wenn man nicht bereits einen Mangel angibt oder nennt. Sie bereinigt jedoch Fehler, die genannt werden. Um sie aber, die Fehler, erkennen zu können, kann ich zwar auch die DRV in Anspruch nehmen, wenn Sie aber aus fehlerhafter Verschlüsselung entstanden sind oder Falscheinordnung von Krankheitszeiten, die als Ausfallzeiten zu berücksichtigen waren, die der Betroffene überwiegend nicht feststellt, wird dieser Mangel auch nicht im Ergebnis des Gesprächs bei der DRV behoben, da benötigt man die Versichertenberater/innen, die Rentenberater/innen oder andere Personen, zu denen ich mich zähle. einfaches Beispiel dafür: Im SV-Buch der ehemaligen DDR sind als Verdienst für den 1.10.1968 = 944.-DM eingetragen worden. Für den einen Tag wurden 0,0049 EGPT ermittelt, 0,1428 hätte er aber bekommen müssen. Weiteres Beispiel Eine Person hatt nur in der ehemaligen DDR gearbeitet. Sein Verdienst für das Jahr 1981 in der DDR wurde aber als Einkommen West verschlüsselt. Wie soll der Betroffene wissen, dass er benachteiligt wurde. Als Beispiel 3 noch den Fall, wo der Rentenversicherungsträger die Beitragsbemessungsgrenze für ein Jahr mit Krankheitszeiten anteilig fehlerhaft berechnet hat. Ich glaube, man macht es sich zu einfach wenn man sagt, zur AuB Stelle gehen, vor allem dann, wenn man sich zwar über die geringe Rente wundert, aber Gründe für Fehlerhaftigkeit nicht nennen kann. Bei mir legt ein Vorgang, da war die Person bei einer AuB Stelle um sich die Darstellung der Berücksichtigung von beruflicher Ausbildung erklären zu lassen. Nach einer 3/4 Stunde Gespräch ist er nach Hause geschickt worden, weil man den Sachverhalt vor Ort nicht klären konnte. Ich selbst habe mich in diesem Zusammenhang an die Bearbeitung der DRV gewandt, bis heute habe ich keine Antwort, sprich keine Erklärung bekommen, obwohl ich bereits 4* telefonisch nachgefragt habe und inzwischen ca. 6 Wochen vergangen sind.
Schlauam 06.04.2008 | 19:44
Versichertenberater sind Personen, die ehrenamtlich für die Rentenversicherung tätig sind, also reine Amateure. Rentenberater sind Personen, die den Versicherten das Geld aus der Tasche ziehen für Auskünfte, die diese kostenlos und in der Regel auch besser bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung bekommen können. Natürlich sind nicht alle Berater bei den Beratungstellen der Rentenversicherung gleich gut. Wenn ich mit einer Beratung dort unzufrieden bin, ist es jedoch billiger und besser, entweder nach einem anderen Berater zu fragen oder zu einer benachbarten Beratungstelle zu gehen. Wenn jemand mit einer seiner Meinung zu niedrigen Rente in die Beratungstelle kommt, ist es Standard, mit diesem zusammen den Versicherungsverlauf durchzusprechen, um etwaige Fehler aufzudecken. Der Berater kann auch - im Gegensatz zum Rentenberater - im Versicherungsverlauf etwaige Verschlüsselungsfehler erkennen. Der Berater nimmt dann, wenn Fehler aufgedeckt werden, auch gleich einen Widerspruch oder einen Überprüfungsantrag entgegen und fertigt die Widerspruchsbegründung und das alles kostenlos. Kein Wunder, wenn Leute wie "LS" es nicht gerne sehen, wenn Versicherte zur Beratungsstelle der Rentenversicherung gehen.
LSam 06.04.2008 | 20:18
User schlau, Sie werden vielleicht bemerkt haben, dass ich immer erst auf die anderen Stellen hingewiesen habe. Ich bin kein Rentenberater, ich bin Rentner und will, wie eigentlich alle im Forum, den Menschen helfen zu richtiger Rente zu gelangen, was ich dank meines Programms in sehr qualifizierter Weise kann. Wenn mich niemand in Anspruch nimmt, ist das kein Problem für mich, mein Einkommen ist die Rente. Ca. 780 Personen mit benachteiligender Berechnung in Ihren Bescheiden waren allerdings froh, meine Hilfe in Anspruch genommen zu haben.
LSam 06.04.2008 | 23:40
Es ging um die Fehler in den Bescheiden der Betroffenen. Ich habe nicht gesagt, dass Sie Bescheide erteilen. Auch wenn Sie sich das vielleicht nicht vorstellen können. Suchen Sie mich doch einfach auf, Überprüfe Ihren Bescheid ohne Gebühren und Sie können sich an Ort und Stellen von der Zahl 780 überzeugen. Vieleicht sind Sie auch der 781. oder 782.
Schlauam 06.04.2008 | 23:03
@ LS "Ihre Bescheide?" Ich erteile keine falschen Bescheide. Ich erteile überhaupt keine Bescheide. Wie kommen Sie darauf? Man kann ja hier im Forum behaupten was möchte, aber Ihre 780 falsche Berechnungen nimmt Ihnen kein Mensch ab, der nur ein Funken von Ahnung hat.
Warnungam 07.04.2008 | 17:33
@ LS Wenn Sie kein Rentenberater oder Rechtsanwalt sind und trotzdem in einer Vielzahl von Fällen in Rentenangelegenheiten anderer Personen tätig sind, ohne dass es sich um Hilfe unter nahen Verwandten oder guten Freunden handelt, machen Sie sich nach dem Rechtsberatungsgesetz strafbar. Aber vielleicht stammen die 780 falschen Rentenbescheide alle von nahen Verwandten von Ihnen.
LSam 07.04.2008 | 19:34
Wenn Sie meine Webseite mal angeklickt hätten wüßten Sie, dass ich nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoße. Vor Erteilung der Gewerbeerlaubnis habe ich mich an den zuständigen Amtsgerichtspräsidenten gewandt und dies prüfen lassen. Haben Sie sich schon mal Gedanken darüber gemacht, wie über 1000 Rentenberater in der Bundesrepublik existieren können, wenn nicht mindestens 10% der Bescheide fehlerhaft wären?. Allerdings befassen sich viele der Rentenberater auch noch mit anderen Sachverhalten wie zum Beispiel dem Problem der Klärung von Krankenkassensachverhalten und und. Ihre Warnung ist völlig überflüssig
Frager an herrn L.S.am 08.04.2008 | 16:52
ich halte ihre angaben für unseriös!! erkundigen sie sich doch erst einmal, wieviele rentenberater ihre tätigkeit hauptberuflich machen, das sind die wenigsten, die meisten machen das nebenberuflich und arbeiten zB bei krankenkassen etc. hauptberuflich, außerdem stellen sie es so dar, als ob jeder rentenberater seine zeit nur mit dem prüfen und korrigieren flascher bescheide zubringt, ich denke das wird bei denen die wenigste zeit in anspruch nehmen, die meisten leute kommen wohl eher erstmal wegen beratung und antragstellung diverser sachen, von den fällen die dann einen bescheid bekommen können sie mal behutsam ihre fehlerquote ansetzen, ich denke ihre darstellung wieviel leute sich mit fehlern beschäftigen ist weit überzogen und unsachlich mich würde ja mal ihre antwort auf den beitrag von WARNUNG interessieren, bzw was machen sie ab 01.07.2008, wenn das neue gesetz kommt?
LSam 08.04.2008 | 17:34
Auf die Frage von User Warnung habe ich schon geantwortet. Möglicherweise verwechseln Sie die Personen mit hauptamtlicher Tätigkeit in Krankenkassen etc. und evtl. auch Renten überprüfen, die sich "Versichertenberater" nennen, mit denen, die als "Rentenberater" freiberuflich tätig sind. Die beim Dachverband der Rentenberater aufgeführten Personen haben wohl alle eine eigene Kanzlei, mir ist nichts anderes bekannt. Von welchem Gesetz sprechen Sie, das am 01.07.2008 kommt und für mich entscheidend ist, was ich dann mache?
Frager an herrn L.S.am 08.04.2008 | 21:57
ich kenne den unterschied, keine sorge, dann sind sie schlecht informiert, eine eigene kanzlei heißt noch lange nicht eine hauptberufliche tätigkeit, gerade die im bundesverband aufgeführten (wenn sie nachzählen keine 400 leute, wo sind dann die restlichen mehr als 600 nicht organiserten, die es ihrer meinung nach geben müßte) sind bei weitem nicht alle nur als rentenberater tätig... zum teil anderweitig hauptberuflich beschäftigt, es gibt rentner darunter, die nur gelegentlich tätig... usw... sie sollten eigentlich wissen, dass das rechtsberatungsgesetz am 30.06.08 außer kraft tritt und durch das neue RDG ersetzt wird.... vielleicht eine chance den markt zu bereinigen....
LSam 09.04.2008 | 01:02
Hinsichtlich der Zahl 1ooo für tätige Rentenberater ist dies von mir ungeprüft aus dem Gedächtnis wiedergegeben worden, wie sie mir aus einem Artikel in einer Zeitschrift, in dem es um Rentenüberprüfungen ging, in Erinnerung war. Den Entwicklungsstand des Rechtsberatungsgesetztes habe ich nicht verfolgt. Wenn daraus abgeleitet mir die Dienstleistung nicht mehr erlaubt wird, ist das überhaupt kein Problem, dann bin ich Rentner. Da ich als Dienstleister auch Überprüfungsaufträge von Rentenberatern erhalte, die mit meiner Überprüfung bisher vollauf zufrieden waren, muss ich mir um eine Bereinigung keine Gedanken machen, mindestens nicht, was die Qualität meiner Arbeit anbelangt.
Rosannaam 09.04.2008 | 10:55
Hallo L.S., vor Jahren stand in der berühmt-berüchtigten "bildenden" Zeitung, dass 10 % der Rentenberechnungen falsch sind! Natürlich war damit gemeint, dass die RV-TRÄGER die Renten falsch berechnen!!! So hat man es zumindest aufgenommen. Logisch, denn es wäre nicht aufreißerisch genug gewesen, wenn an das Verantwortungsgefühl eine jeden Einzelnen appelliert worden wäre, sein Versicherungskonto auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, damit bei Rentenbewilligung alles in Ordnung ist! Jeder Versicherte erhält x-mal einen Versicherungsverlauf, einen Feststellungsbescheid, eine Rentenauskunft oder -Information. Leider nur ein Bruchteil aller Versicherten überprüft diese tatsächlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Und, @L.S., ich denke, daß Sie letztendlich von dieser Schludrigkeit der Versicherten profitieren. Wobei mir auch nicht ganz klar ist, WAS Sie eigentlich sind: Dienstleister, haupt- oder nebenberuflicher Rentenberater??? Ich habe mir allerdings Ihre Web-Seite nicht angesehen. Außerdem liegt die HAUPTARBEIT der zugelassenen Rentenberater bestimmt nicht in der Überprüfung der Rentenberechnung an sich, sondern in der Vertretung der Versicherten gegenüber der DRV, d.h. Antragstellung, Vertretung im Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren; aber nicht wegen einer "falsch" berechneten Rente, sondern weil es z.B. um den Rentenanspruch an sich geht, und so weiter und so fort! Allein wegen einer falschen Rentenberechnung wäre der Aufwand für Rentenberater viel zu groß und der Ertrag viel zu klein. Machen wir uns nichts vor! Ich denke, dass im Jahr höchstens 2 % wegen (von der DRV verursachter!) falscher Berechnung eine Rente neuberechnet werden muß. Die übrigen Fälle sind dem jeweiligen Versicherten anzulasten, weil Lücken nicht geklärt wurden o.ä. MfG Rosanna.
LSam 09.04.2008 | 15:05
Hallo Rosanna, die ganze Diskussion zu Rentenberatern ist eigentlich nur Zustande gekommen, weil man mir die ca. 780 festgestellten fehlerbehafteten Bescheide nicht glauben wollte und ich da auf die Tätigkeit der Rentenberater hingewiesen habe und wohl fälschlicherweise auch eine Zahl von mehr als 1000 Rentenberater genannt habe, die es gar nicht geben soll. Wollte eigentlich nur verdeutlichen, dass alle Rentenberater zusammen, egal ob 1000 oder nur 400, wohl mehr als ich festgestellt haben. Geht man von ca. 36.000 pro Jahr durch die DRV erteilter Bescheide aus, nur 1% davon fehlerhaft unterstellt, sind es je Jahr 360, davon können Rentenberater nicht leben. Es liegt mir völlig fern Tätigkeiten von Rentenberatern unrichtig einzuschätzen, auch, weil ich mit einigen Kontakt habe. Bei der Zahl 1000 ging es nicht um fehlerbehaftete Bescheide, sondern um die Anzahl der in der BRD von mir angenommenen Rentenberater. Es waren wohl die Rentenberater selber, die von bis zu 30% fehlerhafter Bescheide sprechen, warum auch immer, es liegt aber Nahe, Klientel zu gewinnen. Dazu beispielhaft eine Veröffentlichung in einer Zeitung in Meckl.-Vorpommern, wo ein Rentenberater seinen Beitrag tituliert: "Alle Rentenbescheide der letzten 16 Jahre falsch?. Ich kann diese Größenordnung keinesfalls bestätigen, höchstens ca. 10 %. Wie schon mal ausgeführt, ich bin: - kein Rentenberater, profitiere auch nicht von der Schludrigkeit der Ausführungen in Zeitungen und Zeitschriften. -bin hauptberuflich Rentner -im Nebenerwerb als "Dienstleister für Rentenüberprüfung" tätig, Dazu liegt die Erlaubnis des Amtsgerichtspräsidenten vor und außerdem die Gewerbeerlaubnis. Überprüfe Rentenbescheide ab 1992 Ost und West und gemischt mit einem selber auf Excel-Basis entwickelten Berechnungsprogramm, mit dem ich jeden in den Anlagen 3, 4 und 6 in einem Bescheid dargestellten Wert durch die eigene Eingabe der Verdienste und Sachverhalte und eigener Verschlüsselung, exakt rechnerisch nachvollziehen kann, jeweils 4 Stellen nach dem Komma für EGPT und 2 Stellen nach dem Komma für DM/Euro Beträge. Ein Besuch meiner Webseite - www.rentenüberprüfung.de oder -www.rentenueberpruefung.de trägt vielleicht zur richtigen Einordnung meiner Tätigkeit bei. Um mich von Rentenberatern abzugrenzen, weil meine Tätigkeit keine Rechtsvertretung- und Beratung einschließt, habe ich die Bezeichnung "Dienstleister..." gewählt. Soweit mir bekannt, bin ich der Einzige in diesem Sinne Tätige deutschlandweit. Wenn Sie mir erlauben, würde ich Ihnen gern mal den Fall zukommen lassen, wo sowohl dem Betroffenen in der AuB Stelle nicht geholfen werden konnte und auch ich von der Bearbeitung nach mehr als 4 Wochen, trotz Nachfrage, noch nicht die Erläuterung für die Werteberücksichtigung erhalten habe. Wenn keine Einwände bestehen, können Sie mir auch eine extra Mailanschrift nennen, wohin ich Ihnen die Angaben schicken kann. Meine finden Sie auf meiner Hompage unter Impressum. MfG LS
Frager an herrn L.S.am 09.04.2008 | 17:21
warum erwähnen sie aber bei der ganzen diskussion nicht, dass sie auch als versichertenberater der drv tätig sind? ich verstehe nicht, wie das zusammen paßt... auf der einen seite vertreter der rentenversicherung auf der anderen seite deren überprüfer... ich finde, das paßt nicht zusammen... oder?
Frager an herrn L.S.am 09.04.2008 | 17:25
das soll auch mein letzter beitrag dazu gewesen sein...ich glaub wir kommen da eh nicht weiter...
LSam 09.04.2008 | 19:30
Zu meiner Tätigkeit als Dienstleister und der Tätigkeit Versichertenberater gibt es entsprechenden Schriftverkehr mit dem zuständigen Fachbereich der DRV. Da die komplette Überprüfung eines Rentenbescheides einem Versichertenberater wohl nur in seltenen Fällen möglich ist, ist jede Art von Tätigkeit, ausgenommen eine beauftragte Überprüfung, kostenfrei, kann ich auch alle für einen Versichertenberater zutreffenden Arbeitsaufgaben wahrnehmen, was bisher nicht strittig war.
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