Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenbescheid - Ich versteh das nicht

von Hans-Günther21.05.2008 | 17:33
1758 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
ich (49 J.) hatte einen Antrag auf eine Teil-EM-Rente gestellt. Bekomme jetzt den Bescheid über eine volle EM-Rente und das sogar unbefristet. Im Bescheid steht, dass die Rente längstens bis zum Eintritt der Regelaltersrente gezahlt wird. Ich war bisher der Meinung, dass nur noch befristete Renten als Zeitrenten bewilligt werden. Was kann der Grund für diese (doch unerwartete) unbefristete Rente sein ? Bin etwas irritiert. Danke im voraus für alle Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In der Tat sieht das Gesetz vor, dass Erwerbsminderungsrenten nur befristet geleistet werden sollen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. So wird eine die Rente dann unbefristet geleistet, wenn bereits mehrmals eine Befristung verlängert worden ist. Oder wenn der medizinische Dienst eine Besserung des Gesundheitszustandes für unwahrscheinlich hält. Auf eine Befristung wird oft auch verzichtet, wenn der Antragsteller schon recht nahe an der Altersgrenze für eine Altersrente ist. Sie sehen - es gibt mehrere mögliche Antworten auf Ihre Frage. Die einzig richtige Antwort werden Sie nur von Ihrem Sachbearbeiter in der DRV erfahren können.

10 Antworten

Hobbyoptimiereram 21.05.2008 | 17:59
Hallo Hans-Günther, die volle EMR haben Sie aufgrund der Einschätzung der Gutachter Ihrer medizinischen Situation erhalten. Auch haben Sie sicher keine Teil-EM beantragt, da das Formular nur eine EMR vorsieht - was dann gewährt wird entscheidet das Amt. Mich würde interessieren, was Sie als persönliche Leistungsfähigkeit in Selbsteinschätzung angegeben haben. Könnten Sie uns dies mitteilen? Planen Sie eventuell gegen die volle EMR Widerspruch einzulegen? Beachten Sie, dass Sie aufgrund dieser in Ihren Hinzuverdienstmöglichkeiten eingeschränkt sind.
Hans-Güntheram 21.05.2008 | 18:03
Meine körperliche Leistungsfähigkeit schätze ich schon so ein, dass ich max. 3 Std. täglich arbeiten könnte. Die Irritation meinerseits bezieht sich hauptsächlich auf die unbefristete Rente ! Ich dachte, die gibts es nur noch in den allerwenigsten Fällen. Widerspruch werde ich nicht einlegen. Ich bin nur verwundert, weil ich dies so nicht vermutet hätte.
Hobbyoptimiereram 21.05.2008 | 18:15
Hallo Hans-Günther, eventuell wird Ihr Krankheitsbild so eingeschätzt, dass mit KEINERLEI Besserung in der Zukunft zu rechnen ist. Erstaunlich. Zur Info und für mein Interesse interessant. Sind Sie bei einer ehemaligen BfA oder LVA versichert?
Realistam 21.05.2008 | 18:14
Freuen Sie sich ganz einfach und gut ist es!
Hans-Güntheram 21.05.2008 | 18:27
Ehemals LVA.
Frank Morrisam 21.05.2008 | 18:37
Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, ob sich Ihre Erkrankungen auf psychischen/ psychiatrischen Gebiet oder auf rein körperlichem Gebiet befinden oder auf beiden ( wie bei mir )
Hans-Güntheram 21.05.2008 | 18:51
Auf beide Gebiete.
Frank Morrisam 21.05.2008 | 19:03
Dann ist es eigentlich so unerklärlich nicht, warum sie eine unbefristet Rente bekommen haben. Bei mir war es ja auch der Fall, weil sich einfach zuviele Erkrankungen ( habe sagenhafte 25 fachärztliche Diagnosen insgesamt ) auf einmal geballt haben, deren Genesung absolut unmöglich ist. Alle Gute für Sie !
Julianeam 21.05.2008 | 21:41
Meine Frage: Beziehe seit 1998 Witwenrente und war bis Mai 2007 berufstätig. Bekamnur einen Teil der Rente m ausbezahlt,da ich selbst zuviel verdiente. Nun bekomme ich rückwirkend zu 1.12.2007 Erwerbsminderungsrente bis 28.2.2010 und nun wurde meine Witwenrente um ca 100 Euro gekürzt. Die Erwerbsunfähigkeitsrente beträgt ca ein Drittel meines Nettogehalts. Ich bin entsetzt und würde gerne wissen warum,ich jetzt so wenig Geld bekomme. Damit kann ich geradce mal meine MIete bezahlen. würde mich über eine Antwort freuen Gruss Juliane
no nameam 23.05.2008 | 07:17
Ich stimme meinen Vorrednern zu. Nur noch in einem Punkt möchte ich sie gerne ergänzen: Natürlich können Sie auch zu einer vollen EM-Rente dazuverdienen, und zwar bis zu 400 € pro Monat. Diese Hinzuverdienstgrenze darf zweimal jährlich bis zu 800 € überschritten werden (dabei ist es unbeachtlich, ob die Überschreitung vorhersehbar oder überraschend war). Sie können sich aber auch für eine Teilrente entscheiden. Die Hinzuverdienstgrenzen hierzu finden Sie in Ihrem Rentenbescheid. Melden Sie dem RV-Träger einfach, dass Sie eine Beschäftigung aufnehmen werden und entsprechend der Entgelthöhe die passende Teilrente beziehen möchten. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026