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Rentenbescheid mit Verweis auf Prüfung der Arbeitsagentur

von Biene09.09.2008 | 13:07
1643 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Als ich bei der Arbeitsagentur für Termin einen anrief teilte man mir mit ich müsse nicht vorbeikommen da ich ja die Rente bis 11/2011 bereits bewilligt bekam.Die gleiche Antwort erhielt ich bei der VDK.Nach circa 3 Wochen erhielt ich von der Rentenversicherung mitgeteilt das meine rente,ab 1.12.2008 nur noch Teilrente erhielte da ich mich nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet hätte.Bin total geschockt,was kann ich jetzt noch unternehmen.Widerspruch wurde durch VDK bereits eingeleitet.Begründung erfolgt 14Tage später da die zuständige Person in Urlaub ist.Ich hoffe nun das dies besser zu verstehen ist.Im vorraus vIelen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir empfehlen Ihnen den Sachverhalt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung abzuklären.

Anhand der gemachten Angaben kann der Sachverhalt nicht in diesem Forum geklärt werden.

9 Antworten

Realistam 09.09.2008 | 13:41
Da Sie offensichtlich eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" erhielten, hätten Sie sich bei Ihrer Arbeitsagentur arbeitsuchend melden müssen. Offensichtlich gilt der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie nicht als verschlossen, sodass man Ihnen nun statt der vollen "Arbeitsmarktrente" nur noch eine Halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zahlt. Ein Widerspruch scheint mir nicht besonders aussichtsreich zu sein!
Schadeam 09.09.2008 | 13:44
das sollte doch vor Ort lösbar sein, indem Sie / der VDK Mensch telefonisch mit RV und Agentur abklären, wo das Problem liegt (und wenn der Sachbearbeiter gerade Urlaub har, rufen Sie halt in 14 Tage an!). .. bis Dezember ist ja noch ein bisschen Zeit...das sollte auch ohne Widerspruch und sonstiges Getöse zu regeln sein. Ich glaub kaum, dass Ihnen ein Forumsteilnehmer konkreteres sagen kann.
Wahrsageram 09.09.2008 | 14:12
Diese Bescheide beinhalten folgenden Zusatz: Parallel zur Weiterzahlung prüfen wir durch die Einschaltung der zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung auf einen Teilzeitarbeitsplatz. Sofern die Möglichkeit der Vermittlung besteht, erhalten Sie von uns eine gesonderte Nachricht. " Biene, war das bei Ihnen so im Bescheid gestanden und haben Sie dann eine gesonderte nachricht von der RV erhalten, auf die Sie nicht reagiert haben ?
Wahrsageram 09.09.2008 | 14:20
Schwarzmalerei hilft Menschen, die in Not sind schon gar nicht und die betreiben Sie hier recht häufig.
Wahrsageram 09.09.2008 | 14:16
Zur Vermittlung: Dieser Teilzeitarbeitsplatz muss konkret und nicht nur abstrakt bestehen !
Realistam 09.09.2008 | 14:16
Nur zu Ihrer Information, @Wahrsager: Ich bin selbst Frührentner und trotz einer BU-Rente, die in etwa auf "Hartz-IV"-Niveau liegt, satt und zufrieden! Außerdem nehme ich @Biene nicht die Hoffnung auf ihre EM-Rente, sondern ich vertrete hier nur meine Ansichten. Schönrederei hilft hier wohl kaum jemandem weiter, nicht wahr?
Wahrheitsenscheideram 09.09.2008 | 14:22
Der Wahrheitsminister hat enschieden: Wenn Sie sich beide nicht sofort vertragen, gibts heute kein Erdbeereis! Außerdem müssen beide dann ohne Abendbrot ins Bett! Und ohne Fernseh und PC! Und Mittwoch gibts dann ne Tracht Prügel auf den Popo!
Realistam 09.09.2008 | 14:23
Wollen Sie mir etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung absprechen? Lesen Sie doch woanders, wenn Ihnen meine Beiträge nicht gefallen! Ich wünsche Ihnen ebenfalls alles Gute!
Rosannaam 09.09.2008 | 14:33
Das hat mit Schwarzmalerei absolut nix zu tun, sondern ist - zumindest meistens - Realität. Deshalb auch der Nickname "Realist", der eigentlich ganz gut gewählt ist. ;-)) Dem fragenden User "Hoffnungen" auf eine Leistung zu machen, was von den Forumsteilnehmern absolut nicht entschieden werden kann, nur, um ihn damit nicht zu "erschrecken", bringt doch absolut gar nichts! Noch was anderes: Auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt gibt es zig-tausend verschiedene Teilzeitbeschäftigungen. Eine "Verweisung" auf EINE oder ein paar dieser Beschäftigungen ist nicht erforderlich und auch gar nicht machbar. Bei einer Arbeitsmarktrente kommt es nur darauf an, dass der Versicherte nicht nur aus medizinischen Gründen erwerbsgemindert ist, sondern er auch keinen seinem Leistungsvermögen (3 - unter 6 Stunden) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz inne hat.
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