Grundsätzlich werden die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten erstattet.
Dabei ist zu unterscheiden:
- die Zeiten wurden noch nicht geltend gemacht.
Eine Erstattung ist nicht möglich
-Zeiten wurden geltend gemacht und abgelehnt.
Kommt es im Widerspruchsverfahren zur Anerkennung von bisher abgelehnten Zeiten, ist eine gewisse Erstattung möglich.