Hallo lenchen,
den bisherigen Antworten ist voll zuzustimmen.
In der Zeit vom 01.11.2007 bis 30.04.2008 hat Dein Bruder Leistung der ARGE erhalten. Rückwirkend wird ihm nun eine Rente gewährt. Infolge der Rentengewährung besteht kein Anspruch mehr auf die Leistung der ARGE für den gleichen Zeitraum. Daher erfolgt die Verrechnung der Leistung der ARGE mit der Rentenleistung. Der Rentenversicherungsträger zahlt an die ARGE die von dieser erbrachten Leistungen für den betroffenen Zeitraum, jedoch maximal den monatlichen Rentenbetrag.
Im Ergebnis steht Deinem Bruder die Rente für den Monat Mai 2008 in voller Höhe zu, welche nach Abrechnung mit der ARGE auch ausgezahlt wird.
Ob darüber hinaus noch ein Anspruch auf Grundsicherung besteht,
muss mit dem zuständigen Amt unter Vorlage des Rentenbescheides geklärt werden.