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Experten-Antwort

Rentenbescheide mit Rentenbeginn 01.01.2017

von Mascha04.11.2016 | 11:15
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, offensichtlich können derzeit - zumindest bei der DRV Bayern Süd - auf Grund einer Programmumstellung keine Rentenbescheide mit einem Rentenbeginn 01.01.2017 erstellt werden. Ist den Experten bekannt, ob schon absehbar ist, wann die Änderung vorgenommen und die Bescheide erstellt werden können? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mascha,

für die Bescheiderteilung mit Rentenbeginn 01.01.2017 werden neue Berechnungswerte benötigt. Sobald diese Werte programmiert sind, ist die Bescheiderteilung möglich. Die Einsatztermine bei den einzelnen Rentenversicherungsträgern können dabei voneinander abweichen. Insofern hilft nur eine direkte Anfrage beim zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

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9 Antworten

Oldenburgeram 04.11.2016 | 11:45
Dieses "Problem" betrifft alle Rentenversicherungsträger bei einem Rentenbeginn ab dem 01.01.2017, wenn rentenrechtliche Zeiten im Kalenderjahr 2016 bewertet werden müssen, da noch nicht die erforderlichen Bezugsgrößen dafür vorhanden sind. Mit der technischen Möglichkeit ist aber in den nächsten Tagen zu rechnen. Gruß, Oldenburger
Schadeam 04.11.2016 | 12:23
Ist doch jedes Jahr das "gleiche Spiel" - irgendwann ca Mitte November erhalten die Sachbearbeitungen die Nachricht, dass ab xx.11.xxxx Renten mit Rentenbeginn des kommenden Jahres freigegeben werden können. :) Ist doch für den Kunden eigentlich schnurzegal ob der Rentenbescheid das Datum 05.11, oder 16.11. oder 23.11 oder auch 16.12. hat, oder? Die Rente wird doch eh erst am 31.01.17 fällig, bis dahin ist so oder so noch massig Zeit.
Oldenburgeram 04.11.2016 | 12:26
Wenn aber noch eine Betriebsrente oder dergleichen mit dem Rentenbescheid beantragt werden soll, kann ich die Ungeduld aber schon etwas verstehen...
Schadeam 04.11.2016 | 18:20
.....aber wenn der Bescheid in der 2. Novemberhälfte kommt, ist für die Betriebsrente auch noch Zeit genug....schlimmstenfalls kommt die 1. Zahlung halt als Nachzahlung etwas später......
Scheinam 04.11.2016 | 20:57
Hallo alles kein Thema - aber was dann, wenn man mit 63 + mon 48 Jahre Mitglied bei der Rentenversicherung am 1.1.20XX die Rente beantragt hat - Bescheid kommt am 20 Dezember Kündigungsfristen beim Arbeitgeber sind dann ein Problem - ein ganz gewaltiges sogar,wenn man als TOP Angestellter in Rente gehen möchte. Rentenanwärter Herbert
W*lfgangam 04.11.2016 | 21:14
Zitat von Schein anzeigenausblenden
Hallo Schein, lotet man die Kündigungsfristen als gerade TOP-Angestellter nicht mal vorher in der LOW-PA aus "Jungs/Mädels - wie ist denn meine/ich kann gerade meinen tariflichen/oder AT-Bestimmungen dazu nicht nachlesen/TOP-Brille verlegt"? ;-) Im Sinne eines geordneten Übergangs an den/die Nachfolger/in klärt man das vorher - tarifvertraglich kann dem eine Altersrente auch ein spontanes Ende setzten / ist man sich einig, reicht auch ein Auflösungsvertrag. Und, der Rentenbeginn/die Entscheidung dafür kommt ja meist nicht von heute auf morgen - wenn doch, lesen Sie von oben an erneut. Mit Resturlaub, Überstunden, Zeitwertkonten will ich Sie nicht überfrachten – die 'Mäuschen' in der PA kennen sich damit bestens damit aus. Gruß w.
KSCam 05.11.2016 | 10:25
Also Kündigung beim Arbeitgeber und Rentenantrag, bzw Rentenbescheid haben doch gar nichts miteinander zu tun. Jeder der sich "kümmert" weiß doch lange genug vorher wann er in Rente gehen will und kann. Wozu versenden wir eigentlich Rentenauskünfte und Co? Gerade der zitierte TOP Verdiener wird doch bei der Personalstelle erfragen können, wielange vorher er kündigen muss. Bsp: Rentenbeginn 01.01.17 Kündigungsfrist 6 Monate Dieser Arbeitnehmer muss also im Betrieb spätestens Ende Juni 16 Bescheid sagen, dass er zum Jahresende aufhört und in Rente geht. Bei geklärtem Konto reicht es vollkommen den Antrag für die Rente im Oktober 2016 zu stellen. Er erhält seine Rente ab Januar - ob der Bescheid nun schon im Oktober käme (geht technisch nicht), oder erst im November oder Anfang Dezember ist egal - die Januarrente kommt eh erst Ende Januar aufs Konto. Schlimmstenfalls wird es eng mit der Betriebsrente - aber auch mit denen kann man eigentlich alles rechtzeitig vorbereiten und sobald der Rentenbescheid der DRV da ist muss ich nur ne Kopie nachreichen - dann dürfte die Betriebsrente doch auch rasch in die Pötte kommen.
Lisam 04.11.2016 | 22:52
Zitat von Schein anzeigenausblenden
Rentenbeginn soll der 1.1.2017 ? sein und bentragt wurde sie Pi mal Daumen 3-4 Montae vorher bei bereits geklärtem Versicherungskonto? Warum sollte erst nach Bescheiderteilung das Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Es gibt mehr als nur eine Möglichkeit in Erfahrung zu bringen, ob der beantragte Rentenbeginn auch möglich ist. z.B. Auskunfts- und Beratungsstelle / Rentenberater / Rentenauskunft / telefonisch/schriftlich in der Sachbearbeitung nachfragen. Abgesehen davon ist es technisch zum 1.1. und 1.7. jedes Jahres immer so, das die Bescheide erst ab November bzw. Mai erstellt werden können, da die neuen Krankenversicherungsbeiträge bzw. die Rentenanpassung eingepflegt werden müssen. Und wenn z.B. auf die Hochrechnung verzichtet wird oder irgendwas fehlt gehts nicht immer vor Rentenbeginn. Da muss man nicht immer der DRV die Schuld für geben.
Andyam 17.11.2016 | 10:44
Sind die Sperren zwiztl. aufgehoben?
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