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rentenbesteuerung

von dieter08.02.2008 | 09:53
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8 Antworten

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Frage:Ich habe 2004 eine rente bewilligt bekommen,aber bis2007 keine Zahlung bekommen, weil der Hinzuverdienst zu hoch war.Nach welchen Jahr erfolgt die Besteuerung.mit 50 oder54%.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Besteuerung fängt mit dem Rentenbeginn an, auch wenn es eine sog. "Nullrente" ist. Bei Ihnen also mit 50%, da Sie am 01.01.2005 Rentner waren.

7 Antworten

***am 08.02.2008 | 21:52
Diese Auskunft ist schlichtweg falsch, weil der im dritten und folgenden Jahren verbleibende statische Rentenfreibetrag Null Euro wäre. Empfohlene Lektüre: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/… Eine Möglichkeit, die mir logisch erscheinen würde, wäre die Berücksichtigung der Bruttorente vor Einkommensanrechnung für die Ermittlung des Rentenfreibetrages, der jedoch dann erst nach Wegfall des Einkommens und tatsächlichem Rentenbezug wirksam würde. Doch das ist nur eine Spekulation. Auch die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zur Rentenbesteuerung gibt folgende wenig erschöpfende Auskunft: "Beziehen Sie nur zeitweise eine Teilrente oder ist die Rente aufgrund einer Einkommensanrechnung unterschiedlich hoch, so wird auch der Freibetrag entsprechend angepasst. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt." ...was ja dann bei dieser Expertenauskunft auch die bessere Lösung wäre!
Schiko.am 08.02.2008 | 21:15
Bei ihrer darstellung stimmt was nicht. Wenn 50% der rente steuer- pflichtig sind muss dies einen betrag ergeben. Allerdings, sind fünfzig prozent von null, gleich null. Vorstellbar aber, sie bekommen keine witwerrente, das eigene einkommen den anrechsungsfreien betrag so übersteigt, dass die 40 % an- rechnung die witwerrrente auf- frist. MfG.
***am 08.02.2008 | 22:32
Die Expertenantwort ist natürlich insofern absolut richtig, als der Prozentsatz sich nach dem Rentenbeginn richtet und somit 50% beträgt.
dieteram 09.02.2008 | 07:49
Frage:Wenn man während einer teilweisen Eu Rente sozialversicherungspfichtig arbeitet macht sich das noch Rentensteigernd auf die Altersrente aus.Die Eu Rente ist ja hochgerechnet auf das 60 Lebensjahr.Vielen dank für die Antworten.
Schiko.am 09.02.2008 | 08:59
Waere es doch nicht erst wich tig aufgeworfene fragen zu be- antworten? MfG.
dieteram 09.02.2008 | 09:09
HalloSchiko: Ich muss Dir mitteilen, das sich die Frage Rentenbesteuerung für mich geklärt hat.Laut Bescheid vom Finanzamt sind 50% Steuerfrei.
Schiko.am 09.02.2008 | 16:27
Sehr geehrter herr dieter, da bin ich aber froh. Jetzt ist mir auch ihre anfrage verstaendlich geworden. Die bereits 2004 genehmigte rente wurd nicht ausbezahlt, da sie 2004-2006 mehr ver- dienten also im rentenbescheid als zulaessig genannt war. Die meisten hier wissen ja, die umstellung von ertagsanteil- berechnung auf 50% galt für bestandsrentner und neurenten in 2005 mit 50%. Dies bleibt dabei auch wenn saeter keine zahlungen der RV. erfolgten. Naturgemaeß erstmals renten- beginn in 2009 sind es bereits 58% versteuerung. Besser gesagt, 42 % festgeschriebener freibetrag. Bei rentenerhöhung wird der er höhungsbetrag bereits zu 100 prozent versteuert. MfG.
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