Guten Tag, habe eine Frage an Experten zur Berechnung des Rentenfreibetrags. Zum Beispiel ab 2011 teilweise EM-Rente, ab 2015 Altersrente für Schwerbehinderte. Wie wird dann der Rentenfreibetrag berechnet? m.f.G. kalker54
08.05.2014, 12:17
von
=/=
Der Freibetrag richtet sich IMMER nach dem 1. Rentenbeginn, also hier nach Rentenbeginn 2011.
08.05.2014, 13:20
Experten-Antwort
Bei einem nahtlosen Übergang aus einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente richtet sich der Prozentsatzes des Rentenfreibetrages nach dem Jahr des Beginns der Erwerbsminderungsrente, in Ihrem Beispiel 2011.
08.05.2014, 19:47
von
kalker54
Hallo, der Steuerfreibetrag wird dann mit dem Prozentsatz aus dem Jahr 2011, aber auf die höhere Rente für Schwerbehinderte ab 2015 berechnet ? Habe ich es so richtig verstanden ? m.f.G. kalker54
09.05.2014, 09:48
Experten-Antwort
Hallo,
der Steuerfreibetrag wird aus dem Prozentsatz für 2011 und der Jahresbruttorente der Altersrente für schwerbehinderte Menschen berechnet