Bei einem nahtlosen Übergang aus einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente richtet sich der Prozentsatzes des Rentenfreibetrages nach dem Jahr des Beginns der Erwerbsminderungsrente, in Ihrem Beispiel 2011.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Bei einem nahtlosen Übergang aus einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente richtet sich der Prozentsatzes des Rentenfreibetrages nach dem Jahr des Beginns der Erwerbsminderungsrente, in Ihrem Beispiel 2011.
Hallo,
der Steuerfreibetrag wird aus dem Prozentsatz für 2011 und der Jahresbruttorente der Altersrente für schwerbehinderte Menschen berechnet
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.