Wer zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente bezieht, könnte je nach Höhe der Betriebsrente in die Steuerpflicht fallen. Wie sieht es diesbezüglich mit einer Rente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung aus?
Um ihre frage zu beantworten
"Unfallrenten" sind grund-
sätzlich steuerfrei.
Gerade aber für verheiratete
müssen gesetzliche und be-
triebsrente schon sehr hoch
sein, damit überhaupt steuer
anfällt.
Bis 7.664 / 15.328 led./vh.
ist dies der fall.
Hinzu kommt, bei der gesetz-
lichen rente vermindern ab 1.1.09 10,15 % der brutto-
rente den steuerpflchtigen
betrag w.kranken/pfl.vers.
Bei der betriebsrente sogar
um 17,45 % vom brutto.Es
kommt noch der versorgungs-
freibetrag hinzu.
8 Uhr 42 MfG.
Dass bei Verheirateten meist keine Steuer anfällt, stimmt leider nur, wenn der Ehepartner auch nicht (mehr) arbeitet.
Nun das ist ja wohl klar.
Wenn durch arbeitslohn steuer
anfällt, wird der steuerpflich-
tige teil einer rente dazuge-
rechnet.
Der fragende sprach doch
nur von zwei renten.
MFG.
Der Fragende hat aber auch nichts davon geschrieben, dass er verheiratet ist :-)
Richtig, deswegen nannte ich
das existenzminimum mit
7664 für den ledigen, und
15328 für eine ehepaar.
Hauptgeleise bei der anfrage
war ja die steuerpflicht der
unfallrente!
MfG.