Wenn ich den Ansatz Ihres Gedanken richtig verstanden habe, geht es Ihnen darum, dass von Ihrem vor Ihrem Rentenbezug erzieltes Arbeitsentgelt steuerpflichtig war und evtl. die anschließende Rente ebenfalls der Steuerpflicht unterliegt.
Wenn ich nun spitzfindig bin, ist es aufgrund des Umlageverfahrens der gesetzlichen Rente (im Gegensatz zu Versicherungsleistungen privater Versicherungsgesellschaften) natürlich so, dass zwar Ihre Rente anhand der von Ihnen gezahlten Beiträge berechnet wird, jedoch nicht von den Beiträgen, die Sie zuvor in Ihrem Erwerbsleben gezahlt haben, sondern Ihre Rente von den Beitragszahlern, die während Ihre Rentenbezuges ihre Beiträge entrichten (und vom Bund per Bundeszuschuss) finanziert wird. Ebenso wie Sie zuvor als Beitragszahler die damaligen Rentenzahlungen (mit-)finanziert haben.
Da die Steuern nicht von den Rentenversicherungsträgern erhoben werden, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die Finanzbehörden, einen Steuerhilfeverein oder an einen Steuerberater (der allerdings leider Beratungsgebühren erheben wird).