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Rentenbesteuerung

von berni 77706.07.2009 | 19:13
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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meine spätere Rente aus der deutschen Rentenversicherung wird doch 2 mal versteuert!? 1.einmal vom Bruttoeinkommen wärend der Arbeitsphase u. 2.wärend des Rentenbezugs Ist das richtig so? warum werden Beamte hier bevorteilt!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn ich den Ansatz Ihres Gedanken richtig verstanden habe, geht es Ihnen darum, dass von Ihrem vor Ihrem Rentenbezug erzieltes Arbeitsentgelt steuerpflichtig war und evtl. die anschließende Rente ebenfalls der Steuerpflicht unterliegt.

Wenn ich nun spitzfindig bin, ist es aufgrund des Umlageverfahrens der gesetzlichen Rente (im Gegensatz zu Versicherungsleistungen privater Versicherungsgesellschaften) natürlich so, dass zwar Ihre Rente anhand der von Ihnen gezahlten Beiträge berechnet wird, jedoch nicht von den Beiträgen, die Sie zuvor in Ihrem Erwerbsleben gezahlt haben, sondern Ihre Rente von den Beitragszahlern, die während Ihre Rentenbezuges ihre Beiträge entrichten (und vom Bund per Bundeszuschuss) finanziert wird. Ebenso wie Sie zuvor als Beitragszahler die damaligen Rentenzahlungen (mit-)finanziert haben.

Da die Steuern nicht von den Rentenversicherungsträgern erhoben werden, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die Finanzbehörden, einen Steuerhilfeverein oder an einen Steuerberater (der allerdings leider Beratungsgebühren erheben wird).

12 Antworten

Schiko.am 06.07.2009 | 20:34
Ihre Meinung wird tausendfach in allen Bundesländern so vertreten. Leider aber stimmt es nicht, zur Klarstellung, bin auch nur Rentner, folgendes. Sie haben recht, der Arbeitslohn wird voll versteuert dies gilt aber gleichermaßen für Gehälter der Beamten.Diese zahlen sogar nach der besonderen Monatssteuertabelle höhere Steuerbeträge als bei der all- gemeinen Tabelle. Bei 3000 Monatsbrutto uns Steuerklasse III 253 Steuer, für den Beamten 286 Euro Steuer. Es besteht auch ein Unterschied in der Versteuerung zwischen Rente und einer Pension. Bei der Rente galt bis 2004 die Ertragsanteilbesteuerung bei Rente mit 63 Jahren 29%, dies änderte sich schlagartig bei Rentenbeginn vor und ab 2005 mit 50%, jährlich steigend- 52% in 2006, usw. Im Gegensatz dazu wurden die Pensionen, aber auch Betriebsrenten voll steuerpflichtig. Begünstigt aber durch den sogenannten Versorgungsfreibetrag, dieser wird aber, Annalog der jährlichen höheren Steuerprozente mit 52% ab 2006 auch zurückgeführt. Sind es in 2005 noch 40% und 900 Zuschlag, der Höchstbetrag 3.000 und 900 gelten 2015 nur noch 1800 + 540 als steuermindernd absetzbar. Gleichzeit wurde aber auch der Steueranteil für Zusatzrenten- weiterhin nach Ertragsanteil zu versteuern-herabgesetzt. Mit 63 Jahren 20%, bis 2004 galten immerhin 29%. Sehe also keine zweimal Ver- steuerung, aber auch keinen Steuervorteil für Beamte. Mit freundlichen Grüßen.
zeldaam 06.07.2009 | 19:53
Hallo berni 777, Ihre Rente wird m. E. nicht doppelt versteuert: Derzeit erhalten Sie ein Bruttogehalt, von welchem Ihre Rentenbeiträge abgezogen und zusammen mit dem Anteil des Arbeitgebers an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt werden. Von diesem Brutto wird derzeit auch Ihre Einkommenssteuer berechnet. Allerdings können Sie seit dem 01.01.2005 (zunächst einen Teil) dieser Rentenbeitröge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen, sodass diese Beiträge Schritt für Schritt steuerfrei gestellt werden. (siehe auch http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_123866/SharedD… Der steuerfreie Anteil steigt von Jahr zu Jahr, ab dem Jahr 2025 sind die Rentenversicherungsbeiträge voll steuerfrei. Beim Rentenbezug ist zur Zeit nicht die volle Rente steuerpflichtig, sondern auch nur ein bestimmter Anteil, bei Beginn der Rente im Jahre 2005 sind dies 50 %. Nachzulesen unter folgenden Link: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_123866/SharedD… Es werden also Ihre Rentenbeiträge Stück für Stück steuerfrei gestellt (bis 2025) und dann die Rente Stück für Stück erst steuerpflichtig (zu 100 % ab 2040). Ich kann daher erstmal keine doppelte Versteuerung erkennen. Zum ganzen Komplex ist noch die folgende Broschüre zu empfehlen: http://bundesfinanzministerium.de/nn_37492/DE/BMF__Startseite/Se… Nebenbei: Worin sehen Sie hier die Bevorteilung der Beamten ? Ein Beamter zahlt zwar keine direkten Rentenbeiträge, versteuert ab jetzt seine Besoldung zu 100 % und seine Pension (auch schon heute) zu 100 %. MfG zelda
Heinz_Nbgam 06.07.2009 | 21:08
Lieber Berni, liebe Zelda, lieber Schiko, generell war es ja schon aml so gedacht, dass es keine Doppelbesteuerung (Beiträge + spätere Rente) geben soll. Gerdae wg. der Gleichstellung mit Beamten gab es ja das entsprechende BVferG-Urteil und das darauf folgende Altersvermögensgesetz mit Umstellung auf die sog. nachgelagerte Besteuerung. Der Teufel steckt wie immer im Detail. Die Jahrgänge ca. 1970 bis 1980 werden am stärksten unter einer tatsächlichen Doppelbesteuerung (Beiträge plus spätere Renten leiden). Ganz einfaches Beispiel: Arbeitnehmer, Jg. 1973, Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Renteneintritt (mit 67) zu erwarten im Jahr 2040, dann also die Rente in voller Höhe steuerpflichtig. Dieser Arbeitnehmer darf seit 2005 seine Beiträge zu 60 % als Sonderausgaben absetzen. Da 50% bereits durch Arbeitgeberanteil ausgeschöpft sind, nur 10% des Gesamtbeitrags, also 20 % seines eigenen als Sonderausgaben. D.h. 80 % seines Rentenbeitrags (in 2005, seitdem langsam weniger) zahlt er aus versteuertem Einkommen, bei Beitragsbemessungsgrenze also gut 4000 EUR Jahr für Jahr. Das ergibt selbstverständlich einen signifikanten Betrag vom mehreren Zehntausend EUR über ein Berufsleben dieser Jahrgänge, die richtig real DOPPELT besteuert werden. Darf man sich darüber beschweren? Ja klar, Verfahren dazu gabs bereits bis zum Bundesfinanzhof. Bisherige Rechtssprechung: In der Beitragsphase kann es noch keine Doppelbesteuerung geben, weil ja noch keine Rente fließt (sinngemäß von mir wiedergegeben). Der Budnesfinanzhof geht davon aus, dass die echte Doppelbesteuerung früher oder später (nach meinem Beispiel also eher später) wieder zur Entscheidung bei ihm landen wird, siehe Pressemitteilung des BFH zu Az. X B 166/05, nachzulesen auf www.bundesfinanzhof.de Bis dahin würde ich den betr. Jahrgängen persönlich dazu raten, gegen jeden Steuerbescheid vorsorglich Einspruch einzulegen, mit Verweis auf andere, offene Verfahren (jährlich googeln oder Steuerberater fragen), im Einspruch beantragen, die Rentenbeiträge als "vorweggenommene Werbungskosten" anzusetzen und das Ruhen des Verfahrens nach § 363 AO beantragen. Dann bleiben die Bescheide offen, sollte sich evt. doch noch ein hohes Bundesgericht anderweitig, also zugunsten von uns entscheiden. Schönen Abend und nicht verzweifeln !!! Heinz
Falsches Forumam 07.07.2009 | 08:38
Da sie sich hier in einem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung befinden, ist eine Frage zum Steuerrecht hier natürlich nicht richtig. Diese Angelegenheiten sind bei der zuständigen Stelle, Finanzamt oder Steuerberater zu klären.
Richtiges Forumam 07.07.2009 | 08:45
Da sich die Frage und die dazugehörigen Antworten mit Beiträgen und späteren Leistungen der GELETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG befassen, sind die Beiträge hier natürlich RICHTIG aufgehoben. Jeder halbwegs klar denkende Mensch wird eine GESAMTE Betrachtung von Aufwand und späteren Leistungen, nicht nur unter Brutto-, sondern auch unter Netto-Gesichtspunkten vornehmen. Ersparen Sie dem Forum daher bitte künftig Ihre unqualifizierten Bemerkungen. Vielen herzlichen dank für Ihr großzügiges Verständnis...
Falsches Forumam 07.07.2009 | 09:09
Wie hier bereits einige hundert Male aufgeführt, DÜRFEN Fragen zum Steuerrecht ausschliesslich von den dazu befugten Stellen, FINANZAMT oder STEUERBERATER geklärt werden. Aber gut, was sagt man jemanden der von Grund auf perfekt ist, und alles weiss. Ich weiss... Weiter so!!!!!! Ich entschuldige mich selbstverständlich für meine unqualifizierten ( völlig richtigen ) Bemerkungen!! Leider gibt es auch Menschen die nicht so toll sind ( bzw. sich für so toll halten ) wie sie ;-)))
Knut Rassmussenam 07.07.2009 | 10:25
Fragen beantworten und eine allgemeinpolitische Diskussion über eine nicht zu leugnende, selbst für mathematisch beschränkt Begabte auch nachvollziehbare Doppelbesteuerung ist keine geschäftsmäßige Hilfeleistung. Und nur diese ist ordnungswidrig, sofern man nicht zu den berechtigten Personen gehört. Aufgrund der engen Verknüpfung von Steuerrecht und Beitragsrecht (und auch Einkommensanrechnung usw.) lässt sich dieses Thema gar nicht vermeiden!
Falsches Forumam 07.07.2009 | 12:38
Wie in diesem Forum schon ca. 50 - 60 mal angemerkt : Da die Steuern nicht von den Rentenversicherungsträgern erhoben werden, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die Finanzbehörden, einen Steuerhilfeverein oder an einen Steuerberater (der allerdings leider Beratungsgebühren erheben wird). Bin mal gespannt, wie lange es noch dauern wird, bis auch der letzte intelligenteste dies hier im Forum verstehen wird.Böse Zungen behaupten : nie!!! Ich jedoch, für meinen Teil, gebe die Hoffnung nicht auf.
Heinzam 07.07.2009 | 12:50
Ich gebe die Hoffnung auch nicht auf. Ich habe schon Papageien gesehen, die konnten auf kleinen Rädern Fahrrad fahren...da muss es auch möglich sein, das selbst der Schlaueste irgendwann versteht, das individuelle ( individuell : bedeutet, Angelegenheiten, die einen selbst betreffen )Steuerfragen nur mit dem Finanzamt geklärt werden können/dürfen. Oder mit anderen Stellen, die dazu richtige Auskünfte erteilen können/dürfen. - Steuerberater/Lohnsteuervereine Naja obwohl..so Papageien sind schon schlau.....
Aufhörenam 07.07.2009 | 13:53
Am besten man hört auf zu arbeiten bevor man womöglich zu viel Rente bekommt und nochmals Steuern zahlen muß. Die machen mit unserem Geld doch nichts gescheites. Sondern retten damit Banken und deren Manager die sich verzockt haben......
Knut Rassmussenam 07.07.2009 | 13:17
... Eingangsfrage überhaupt gelesen?
Na zumindest die...am 07.07.2009 | 14:52
Überschrift ;-)
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