Guten Tag zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand meine Frage beantworten, obwohl mir klar ist, dass verbindlich nur das Finanzamt helfen kann.
Möchte mich jedoch für ein Gespräch mit dem FA vorab informieren.
Es geht um folgenden Sachverhalt.
Bei einer tlw. Erwerbsminderungsrente/ ggf. Berufsunfähigkeitsrente (Bedingungen sind bekannt) beträgt der steuerpflichtige Anteil auf die jeweilige Rente ab dem Jahr 2010 60%.
Nach meinem Wissensstand bleibt dieser %-uale Anteil lebenslang bestehen.
Gilt dies grundsätzlich?
Oder wird im Falle einer steuerpflichten Weiterbeschäftigung innerhalb der Hinzuverdienstgrenze bei einer späteren Altersrente der dann maßgebliche steuerpflichte Anteil je nach Eintritt in die Altergrenze neu berechnet?
Hätte es dann zur Folge, dass man mit 2 verschiedenen Steuersätzen auf die Altersrente zu rechnen hat?
Nämlich 1. der steuerpflichte Anteil ab dem Jahr der EM/BU- Rente und 2. mit dem dann maßgeblichen steuerpflichtigen Anteil bei Eintritt in die Altersrente?
Herzlichen Dank für Ihre Infos im voraus.
Bechti
Fragen zur Besteuerung sind an die Finanzämter ( zuständige Stelle ) oder an einen Steuerberater zu richten.
Hallo,
nützliche Info's zu ihrer Frage finden sie in der aktuellen Broschüre:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/versicherte__rentner__info__zum__steuerrecht.html
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auch wenn es sich um ein Forum der Deutschen Rentenversicherung handelt
gibt es hier durchaus Mitleser die kompetent Antworten können und dies auch (manchmal) tun.
Der User "Falsches Forum" ist nur ein Troll und Wichtigmacher der in keinem offiziellen Verhältnis zur Deutschen Rentenversicherung steht.
Sofern die Renten "nahtlos" aufeinander folgen (Umwandlung einer EM-Rente in eine Altersrente) bestimmt sich der prozentuale Freibetrag der nachfolgenden Altersrente nach § 20 Satz 8 EStG und ist damit i.d.R. mit dem prozentualen Freibetrag der vorherigen EM-Rente identisch.
Die tatsächliche Höhe des Freibetrags der Altersrente in Euro ergibt sich dann, indem der prozentuale Freibetrag mit der Bruttorentenhöhe der Altersrente multilpiziert wird.
Einen Großteil Ihrer Fragen kann ich nicht beantworten. Aber ich glaube, Sie verstehen die Ermittlung des steurepflichtigen Anteiles aus der Rente falsch.
Wenn der steuerpflichtige Teil der Rente in Ihrem Falle bei 60% liegt, so muss z.B. bei einer Rente von Brutto 800,00 EUR hieraus der steuerpflichtige Anteil ermittelt werden. Er beträgt 480,00 EUR, der steuerfreie Betrag wäre damit 320,00 EUR.
Und dieser steuerfreie Betrag wird künftig immer berücksichtigt, während jede Rentenerhöhung voll dem sterpflichtigen Betrag zugeschlagen wird.
D.h., wenn sich die Rente um 10,00 EUR erhöht, dann sind künftig 490,00 EUR steuerpflichtig und 320,00 EUR steuerfrei. Der Prozentsatz ist deshalb nach dem Jahr des Rentenbeginns sozusagen Makulatur.
MfG
ND
Grundsatz: Bei ununterbrochenem Rentenbezug richtet sich der Prozentsatz des steuerlichen Freibetrags nach dem Kalenderjahr des ersten Rentenbeginns. Ob es sich dabei um eine ganze oder eine teilweise Rente handelt spielt keine Rolle. Im oben genannten Beispiel ist also für die gesamte Zeit des Rentenbezugs der Freibetrag 40 % der Jahresrente des Folgejahres. Wird mit einer halben Rente begonnen, wird für die volle Rente dieser erste Freibetrag verdoppelt.
Siehe auch "hoogie", und auch "ND".
meine zu Ihrer Frage wurde viel geschrieben, jedoch wenig erklärt.
Auch Ihre Frage nennt bei der Rente die Festschreibung des steuerpflich-
tigen Betrages, statt des steuerfreien Betrages. Dies bedeutend im Klartext,
hinzukommende Beträge zum steuerpflichtigen Anteil sind zu 100 % steuerpflichtig,
Auch hier gilt, nur mit einer Betragsnennung kann man dies erklären.
Deshalb, angenommen 1500 Erwerbsminderungsrente x 12 18.000, bei
Rentenbeginn im Jahre 2010.
Mit 60% sind 10.800 steuerpflichtig und 40% steuerfrei mit 7.200.
Diese 7.200 werden als Freibetrag lebenslang festgeschrieben, nicht der
steuerpflichtige Betrag mit 60 % und 10.800, dies ist der wesentliche Unter-
schied. Im Klartext, Rentenerhöhungen am 1. 7. des Jahres werden voll-
versteuert.
Durch eine Weiterbeschäftigung neben der Rente ändert sich der Steuersatz
nicht, Wir ein 400 Eurojob ausgeführt, hat dies mit der Steuerberechnung
des Arbeitnehmers nichts zu tun, der Betrag bei voller Ausnützung von 4800
im Jahr beeindruckt die Steuerberechnung überhaupt nicht.
Bei einer Teilweise Erwerbsminderungsrente ist der Zuverdienstt wesentlich höher als 400 und der Betrag wird dem steuerpflichtigen Teil der Rente (s.o.)
von 10.800 dazu geschlagen bei gleichen Steuersatz-.
Nachdem ich ja heute durch einen Beitrag eines Juristen die Bestätigung
erhielt, meine Ausführungen zur Steuer sind keine Steuerberatung können Sie
gerne weitere Fragen zur Steuer hier anbringen, auch die Experten werden doch endlich einsehen, das Finanzamt erteilt zu Steuerfragen vorab keine Auskünfte,
dafür fehlt auch den Beamten die nötige Zeit.
Mit freundlichen Grüßen.
Aber aufpassen: Wenn Betriebsrenten o.ä. dazukommen, kann es schon wieder anders aussehen. Dann lohnt es sich auch, zumindest einmal einen Steuerberater zu bemühen!
Sie sind ja ein lustiger Kerl.Als Nickname hat der Juser Jurist genommen, und sie schreiben das sie durch einen Juristen die Erlaubnis bekommen haben.
Ich bin übrigens Superman. Ich fliege heute ien bisschen mit meinem Zaubermantel durch die Gegend. Vielleicht begegent mir ja Batman.Soll ich den von Ihrem Juristen grüssen.
Hören sie doch endlich auf, die User hier so auf den Arm zu nehmen.
Absolut lächerlich, die Shon die sie hier abziehen.
Dann weiterhin viel Glück und Spass bei Ihren unerlaubten Steuerberatungen.
Und naoürlich alles alles Gute!!!
Ihr Superman
"das Finanzamt erteilt zu Steuerfragen vorab keine Auskünfte,
dafür fehlt auch den Beamten die nötige Zeit."
Genau, und wenn sie mal auf einen Einbrecher stossen, erschiessen sie den einfach. Die Polizei hat für sowas nämlich keine Zeit.
Oder rufen sie doch einfach Schiko. Der Mann für alle Fälle, nicht nur für unerlaubte Steuerberatungen gemäß § 2-4 Steuerberatungsgesetz.
Auch wenn ich Schiko.`s steuerlichen Auskünfte gelegentlich als -sagen wir- zu ausufernd finde, so sollte man doch die Kirche im Dorf lassen.
Eine rechtliche Beratung in einem anonymen Forum ??
Wie soll das gehen ?
User "Jurist" hat vollkommen recht, was Schiko. hier macht ist keine Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (hier mangelt es schon an der Geschäftsmäßigkeit...) sondern vielmehr eine gutgemeinte Auskunftserteilung.
Ob das für den Betroffenen nun der richtige Weg ist, sich steurliche Infos in einem Rentenforum zu holen steht auf einem anderen Blatt.
ich wiederhole mich gerne noch einmal für 2 die es anscheinend selbst des einfachen juristischen Denkens nicht in der Lage sind:
"selbst Nichtjuristen müsste eigentlich sonnenklar sein, dass in einem (anonymen) Online-Forum keine -im rechtlichen Sinne- unerlaubten Steuerberatungen möglich sind. Es handelt sich bei den Antworten um Ratschläge, Tipps oder einfach um Informationen, die weiterhelfen sollen. Die Antworten sind selbstverständlich nie rechtsverbindlich. Dies gilt übrigens auch für die Expertenantworten."
Ach da ist ja der jurist.oder doch kein echter.obwohl der nickname ist ja jurist. also sind sie auch einer.genau wie ich superman bin.
sie haben recht mit ihren ausführungen, das sehe ich ein. aber das der herr stuerberater behauptet er hätte durch einen juristen die erlaubnis bekommen,nur weil ein user den nickname jurist trägt ist doch wirklich einfach nur zum totlachen... also dümmer geht wirklich nicht. das müssen sie ehrlich zugeben,oder??
Ein großes DANKESCHÖN an (fast) alle hier.
Mir ist natürlich klar, dass es keinerlei rechtsverbindliche Auskünfte gibt, trotzdem freue ich mich über hilfreiche Hinweise, Meinigen und Auskünfte.
Auch ist es ersichtlich, dass durchaus qualifizierte Stellungnahmen hier zu lesen sind, auch Hinweise auf Gesetzestexte sind ja äußerst hilfreich.
Mittlerweile habe ich mich mit dem Finanzamt in Verbindung gesetzt, habe dort mehrere verschiedene Auskünfte erhalten.
Vermutlich ist die gesamte Materie derart kompliziert-und auch gewollt-dass niemand so recht den Durchblick hat.
Also werde ich mich mal mit dem SteuerG befassen, denn eine finanzamtliche Auskunft lautete, dass bei Beendigung der EM/BU Rente der steuerpflichtige Anteil der Altersrente komplett neu berechnet wird und der dauerhafte nominale Freibetrag neu festgesetzt wird.
Diese (amtliche) Auskunft ist absolut falsch.
Deswegen befinde ich mich hier im Forum, um mir eine Meining bilden zu können und Infos zu bekommen, wo man sich informieren kann.
Vielleicht hatte ich aber auch meine Frage einfach zu kompliziert gestellt.
Mir ging es lediglich um die Info, wie hoch der steuerpflichtige Anteil der Altersrente sein wird, nachdem ich zuvor tlw. EM/BU Rente bezogen habe.
Ursprünglich hatte ich das Gesetz so verstanden, dass ein einmal gewährter steuerpflichtige Anteil lebenslang Gültigkeit hat. Dann kam die Sache mit dem nominalen Freibetrag hinzu.
Das würde bedeuten, dass der nominale FB der tlw. EM/BU Rente Grundlage für die Altersrentenbesteuerung ist.
Möglicherweise wird dieser nominale Anteil aber auch verdoppelt.
Zusätzlich erscheint es mir nun so, dass der nominale FB bei Eintritt in die Altersrente durch Berechnung des steuerpflichtigen Anteils (dann:84%)festgegestzt wird, der nomnale FB der vorherigen EM/BU Rente entweder eineschlossen ist oder addiert wird....
Mir raucht der Kopf...
Übrigens...
dass in diesem Forum alle zu Wort kommen, ist doch ein absolutes Positivum, auch wenn es Mitglieder gibt, die durch immer wiederkehrende Äußerungen zu allen möglichen Fragestellungen denselben Hinweis geben, man sei im falschen Forum.
Aber auch bei mir gibt es Mitmenschen, die den ganzen Tag hinter der Gardine stehen und Falschparker aufschreiben...
Ich bin jedenfalls froh, dass es hier sehr brauchbare Infos gibt.
Nochmals herzlichen Dank euch allen.
Bechti
Zu Ihren Eintrag-Suppermann- am 2.10.2009 16:Uhr kann ich einfach nicht
schweigen, so gut gelungen ist Ihnen dieser.
Bin ein großer Gegner den Text eines User in den dann folgenden eigenen
Beitrag nochmals zu bringen - praktisch vorzuführen.
Bei Ihnen muss ich dies heute aber auch tun und wortgetreu wiederholen dann
braucht niemand zurückblättern.
Suppermann schrieb:
" Ach da ist ja der jurist.oder doch kein echter.obwohl der nickname ist ja jurist.also sind sie auch einer.genau wie ich superman bin.
sie haben recht mit ihren ausführungen, das sehe ich ein.aber das der herr
stuerberater behauptet er hätte durch einen juristen die erlaubnis bekommen,
nur weil ein user den nickname jurist trägt ist doch wirklich einfach zu tot-
lachen... also dümmer geht wirklich nicht. das müssen sie ehrlich zugeben, oder ??.
Soweit Buchstabengetreu unser Supermann.
Und unser Jurist, denn ich hier im Interesse aller begrüße, hat erklärt, dass meine Ausrechnungen zu Steuerfragen keine Steuerberatung darstellen.
Nun auch nochmals wortgetreu meine Bemerkungen vom 1.10.2009 0:00 Uhr.
."Nachdem ich ja heute durch einen Beitrag eines Juristen die Bestätigung erhielt, meine Ausführungen zur Steuer sind keine Steuerberatung...."
Vielleicht kann ein anderer Suppermann den " Suppermann " den Unterschied
einer Genehmigung zur Steuerberatung( zum Steuerberater)) und der juristischen Aussage, dass meine Ausrechnungen keine Steuerberatung sind
erklären
Erst nach Ablegung einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuß der für die
Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde kann auf Antrag
die Steuerberaterkammer die Bestellung aussprechen.
Mit freundlichen Grüßen.
", die durch immer wiederkehrende Äußerungen zu allen möglichen Fragestellungen denselben Hinweis geben, man sei im falschen Forum"
Zu allen möglichen Fragestellungen....das ist genau der PunktDas ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wer lesen kann, kann dies im Einführungstext nachlesen. Wer das nicht kann, stellt Fragen zu
-Steuern
-Krankenkasse
-Höhe u Zahlungsweise des Arbeitslosengeldes
Und wenn man sich dann noch wundert das man den Hinweis an die richtige Stelle bekommt, dann Frage ich mich. Merken diese Leute überhaupt noch irgendetwas??Das kann man ganz klar verneinen.Ich frage mich nur eins.Wo steht geschrieben das DENKEN verboten ist???????
ich wiederhole mich gerne noch einmal für 2 die es anscheinend selbst des einfachen juristischen Denkens nicht in der Lage sind:
..ich wiederhole mich für 2 dies es anscheinend..??
oh oh oh, ein Jurist, der nicht mal die Grammatik aus dem 2. Schuljahr beherrscht..uiiii...das ist natürlich schon amüsant.
Dabei ist der Satzbau doch normal gar nicht so schwer.Naja für einen Jursiten anscheinend schon ;-))
ISt schon peinlich, so sehr zu kritisieren und selber zu blö... einen Satz halbwegs richtig zu schreiben:-))
"...normal gar nicht so schwer.Naja..." - da kommt ein Leerzeichen nach dem Satzzeichen!
"...für einen Jursiten..." - was ist das denn für eine Sekte?
"...ISt schon peinlich..." - Groß- und Kleinschreibung wird sogar bereits in der 1. Klasse gelehrt...