Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenbesteuerung

von Wolfram01.01.2007 | 11:36
12859 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, recht schöne Feretage noch!!! Wer kann mir Tipps geben, welche Rente 2006 wie besteuert wird? 1, Witwenrente 2, Firmenrente Danke und Gruß von Wolfram

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der Besteuerung der einzelnen Rentenarten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es im Prinzip keinen Unterschied. Maßgebend für die Höhe des zu versteuernden Anteils der Rente ist das Jahr des (ersten) Rentenbeginns. Bei einem Rentenbeginn bis zum Jahr 2005 sind 50 % der Rente steuerfrei. Dieser steuerfreie Betrag gilt statisch auch in den Folgejahren. Bei Rentenbeginn in den folgenden Jahren sind jeweils 2 % weniger Rente steuerfrei (Beginn in 2006 = 48 % etc.).

Folgen jedoch verschiedene Renten aufeinander (Altersrente nach EU-Rente oder Witwenrente nach Versichertenrente) gilt auch für die folgende Rente der günstigere Freibetrag der Vorrente.

Bei der betrieblichen Altersversorgung ist die Besteuerung der Leistung abhängig von der früheren Besteuerung der Beiträge. Unterlagen diese bereits der Besteuerung (meistens pauschal durch den Arbeitgeber), ist die Betriebsrente nur mit dem günstigeren Ertragsanteil zu besteuern. Waren die Beiträge jedoch von der Besteuerung freigestellt, z. B. bei der Entgeltumwandlung, unterliegt die gesamte Betriebsrente der Besteuerung.

3 Antworten

Wolframam 01.01.2007 | 11:39
Hallo, noch ein Zusatz. Wie wird die EU Rente besteuert?? Gruß Wolfram
Schiko.am 01.01.2007 | 13:01
Grundsätzlich ab 2005 gilt für die gesetzliche rente, die witwenrente und für erwerbsminderungsrente die neue rentensteuerberechnung. Renten ab 2005 und bestandsrenten mit 50 % der jahres- bruttorente, neurentner 2006 mit 52% usw. jährlich steigend bis 2040 100 % erreicht sind. Privatrenten mit den sogar ermäßigten satz , wie bisher mit den ertragsanteil. Firmenrente die als versorgungsrente bei vorlage der stauerkarte bezahlt wird genauso wie die beamtenpen- sionen. Gemildert durch den versorgungsfreibetrag mit 40% höchstens 3.900 bis 2005, ab 2006 38,4% 3.744 €. usw., letztmalig mit 0.8% und 78 €. Für eine betriebs- rente in 2039. Als grundfreibetrag( Existenzminimum ) bleiben auch weiterhin im jahr 7.664/ 15.328 led./vh. steuerun- belastet. Prosit Neujahr!
Rene67am 24.11.2010 | 15:01
Sovie lich weiß, gibt es da nichtz so viele Unterschiede. Mal sehen, was sich in der nächsten Zeit ändern wird. http://frankiebaut.1tt.net/
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026