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Rentenbesteuerung

von salome23.03.2007 | 18:08
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4 Antworten

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Meine Rente wurde in 2005 auf Grunlage von 9 Monaten mit 50% besteuert. Wird der festgelegte steuerfreie Betrag für 2006 auf Basis v.12 Monaten berechnet oder bleibt er wie in 2005 berechnet?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Salome,

nach § 22 Einkommenssteuergesetz wird der steuerfreie Betrag der Rente immer ab dem Jahr nach dem Rentenbeginn festgeschrieben - aber natürlich mit dem Prozentsatz des Rentenbeginns. In Ihrem Fall heißt das: 50% des Rentenbetrages für das Jahr 2006 werden dauerhaft als steuerfreier Betrag festgeschrieben.

3 Antworten

bekissam 23.03.2007 | 19:40
Lediglich der Prozentsatz, der für die Besteuerung maßgeblich ist (2005 = 50%) bleibt auch in den Folgejahren immer 50%, während später beginnende Renten mit höheren Prozentsätzen herangezogen werden. Eine Tabelle finden Sie dazu unter http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C4344808_N9581_L20_D0_I63…
Schiko.am 23.03.2007 | 18:27
Die besteuerung der rente mit 50% in 2005 wurde nicht auf grundlage von 9 monaten besteuert, sondern 50% für den angefallen bruttobetrag- War dieser bei monatlich 1.000 euro rente nur 9.000 eben für 4.500. Für das jahr 2006 die volle jahresrente von 12.000 auch mit 50% dies ergibt 6.000 zunächst steuerpflichtig, und dies setzt sich 2007 mit ebenfalls 6.000 steuerpflicht fort. Mit zunächst ist natürlich gemeint, durch zulässige abzugs- beträge wie krankenversicherung etc. vermindert sich der betrag noch. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 23.03.2007 | 21:08
Frage mich auch, warum nicht gleich. Streng genommen muss es ja heißen welcher betrag wird als von der steuer- befreit ( vorerst) lebenslang festgeschrieben. Da passt gerade die enorme erhöhung von 0,54 % ab 1.7. 2007 als beispiel. Bei 12.000 brottorente immerhin aus jahr eine steigerung um 64,80 euro. Für 2007( nur 6 monate) folgende rechnung: 12.032,40 ./. 6.000 = 6.032,40 steuerpflichtig, 2008 sind es 6.064,80. Nach der jährlichen prozenteinstufung müssen spätere erhöhungsbeträge mit 100% ver- steuert werden, somit gewöhnt man sich in kleinen schritten an die vollversteuerung ab 2040. Mit freundlichen Grüßen.
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