Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbesteuerung 68% oder 70%?

von rentner in spe21.09.2014 | 19:15
1429 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wenn ich am 31.12.2014 meinen letzten Arbeitstag habe und der Rentenbeginn ist der 01.01.2015 beträgt dann die Rentenbesteuerung bei 68% oder bei 70%. rentner in spe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Jahr 2015 liegt der steuerpflichtige Anteil bei 70 Prozent.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

SozPolam 21.09.2014 | 20:01
Von Ihrer Rente werden ab 01.01.2015 90% für Steuern abgezogen.
zeldaam 21.09.2014 | 19:38
Hallo "Rentner in spe" bei einem Rentenbeginn am 01.01.2015 sind Sie mit 70 Prozent dabei: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html MfG zelda
Hajo Bremeram 21.09.2014 | 20:33
und eines Tages wird auch die kleinste Rente besteuert werden müssen und da wird vielen das Lachen vergehen.... und von Kranken- und Pflegeversicherung reden wir schon gar nicht. es ist ja noch soviel Zeit.
Einkommensteuergesetzam 22.09.2014 | 12:05
Rufen Sie mal Herrn Schäuble und Frau Nahles an. Vielleicht verraten die Ihnen ja schon jetzt, wie man Ihnen das Geld demnächst aus der Tasche ziehen wird. Eins steht schon fest: Die Pflegeversicherung wird ab 01.01.2015 teurer. 70 oder 90 % Steuern waren es aber noch nie. Sie meinen sicher den steuerpflichtigen Anteil der Rente. Der der Besteuerung unterliegende Anteil ist nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatz aus der Tabelle zu § 22 Einkommensteuergesetz zu entnehmen: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
W*lfgangam 22.09.2014 | 19:14
Ergänzend: Im ersten Jahr des Rentenbezugs. Da nur der Steuer_freibetrag_ von 30 % (2015) der ersten Jahresrente auf Lebenszeit festgeschrieben wird, wird sich der steuerpflichtige Anteil der Rente bei jeder Rentenerhöhung von Jahr zu Jahr erhöhen. [...........] Platz für KS (hält wohl noch Mittagsschläfchen) ;-) Gruß w.
Sonderschulmeisteram 22.09.2014 | 23:28
Natürlich "w", halten Sie Ihr Mittagschläfchen am besten so lang wie möglich blablablablalalaltirallalahhhhhhhhhhhh kotz
Sonderschulmeisteram 22.09.2014 | 23:29
Natürlich "w", halten Sie Ihr Mittagschläfchen am besten so lang wie möglich blablablablalalaltirallalahhhhhhhhhhhh kotz
Herz1952am 23.09.2014 | 14:09
Sonderschulmeister, nicht w. hält sein Mittagsschläfchen sondern KS. "w" hat nur korrekt ergänzt. Sonderschule war einmal, das heißt jetzt "Förderschule". Vielleicht sollten Sie diese nochmal besuchen, aber nicht als Hausmeister, sondern als Schüler. Nix für ungut Herz1952
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026