Hallo,
ich war seit 2011 teilerwerbsgemindwrt, rückwirkend zum 1. März 2019 wurde meine Teilerwerbsminderungsrente durch die Vollerwerbsminderungsrente ersetzt, seit Oktober 2019 erhalte ich Ruhegeld wegen Erwerbsminderung, mein Dienstverhältnis endete am 30. September 2019, ausserdem erhalte ich Blindengeld und Mieteinnahmen. Ich bin mir nicht schlüssig wegen der Rentenbesteuerung. Gilt steuerrechtlich bei der Rentenbesteuerung (Prozentanteil des zu besteuernden Teils) in meinem Fall das Jahr 2011 oder 2019 als Jahr des Rentenbeginns?
Gruß
JoJaeck