Die Bewertung können Sie unter
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_76BR0
nachlesen. Dort finden Sie auch die verschiedenen Verweisungen.
Soloselbständige oder auch Selbständige ohne Solo: Kein Beitrag --> keine Leistung!
Was meinen Sie mit "Aufstocker"? ALG II - Aufstocker?
Die Anrechnungszeiten wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld II sind für die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit anwartschaftserhaltend (§ 43 Abs. 4 SGB VI, § 241 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB VI); die Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft ist während dieser Zeiten daher nicht erforderlich. Außerdem dienen sie u. a. zur Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (§ 51 Abs. 3 SGB VI). Ferner sind diese Zeiten immer als anschlusswahrender Überbrückungstatbestand für die Erfüllung des Unterbrechungstatbestandes i. S. des § 58 Abs. 2 SGB VI zu berücksichtigen.
Mehr dazu hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS1S1NR6R0