Hallo Hubbi,
die Krankenkasse erhält zunächst die Information der Antragsstellung durch die KVdR-Meldung. Darin ist nicht ersichtlich, ob ein Rentenanspruch besteht.
Erst mit dem Bescheidsabdruck zur Bezifferung des Erstattungsanspruches weiß die Krankenkasse, dass Rente gezahlt wird. Der Bescheidsabdruck wird zeitgleich mit dem Originalbescheid versandt.