Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbewilligung kommt nicht wegen Mütterrente

von Tochter11.06.2014 | 19:42
1376 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, meine Mutter ist ab dem 01.07.2014 Rentnerin. Den Antrag dafür haben wir fristgerecht im März gestellt. Seitdem warten wir auf die offizielle Bewilligung. Eine erste telefonische Anfrage ergab, dass alles komplett ist und wir Ende Mai damit rechnen können. Da wir bereits fast Mitte Juni haben, habe ich nochmal nachgefragt. Jetzt heisst es, dass es Ende Juni bzw. Mitte Juli werden könnte. Auf die Frage warum kam als Antwort, dass das Gesetz der Mütterrente noch nicht durch ist. Ohne diesen Bescheid kann Sue auch keinen Antrag auf Grundsicherung stellen und steht somit ab dem 01.07. Ohne Geld da. Kann das wirklich sein, dass man so lange darauf warten muss? Was für Möglichkeiten hätten wir? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tochter,

auch ohne den Bescheid der Rentenversicherung kann Ihre Mutter einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Das Amt für Grundsicherung prüft dann, ob Bedürftigkeit vorliegt, zahlt die Leistungen ggf. vorläufig und meldet vorsorglich einen Erstattungsanspruch beim Rentenversicherungsträger an.

Aufgrund der zu erwartenden Neuerungen zur Mütterente hat der Rentenversicherungsträger vermutlich noch nicht über den Rentenantrag entschieden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 11.06.2014 | 20:28
Hallo Tochter, natürlich kann sie den Grundsicherungsantrag auch ohne Rentenbescheid stellen - oder hat sie ohne Rentenbescheid etwa mehr Einkommen? Dem Sozialamt legt sie die Bestätigung über den Rentenantrag vor, das reicht. Das Sozialamt meldet darauf einen so genannten Erstattungsanspruch beim Rententräger an, so dass die Nachzahlung der Rente (falls es noch länger dauert) dann direkt mit der Grundsicherung verrechnet wird. Gruß w.
Schadeam 12.06.2014 | 08:55
Dass Renten, die am 01.07. 14 beginnen und bei denen Aspekte des neuen Gesetzes zu beachten sind, nicht bereits im Mai/Juni entschieden werden, ist eigentlich jedem Insider klar. Wer Ihnen gesagt hat, dass das im Mai klappen kann, hat nicht nachgedacht. Das würde ja bedeuten, dass die Sachbearbeitung einen "falschen Bescheid" erteilt und ab Juni nochmals einen - wirtschaftlich wäre das sicher nicht, vor allem wenn man den Stress rund um das neue Gesetz in der Praxis sieht. "Meinen Rentenantragstellern" mit Rentenbeginn Juli 14 habe ich allen gesagt, sie sollen sich darauf einstellen, dass der Bescheid vielleicht erst im August oder auch im September kommt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026