Hallo Tochter,
auch ohne den Bescheid der Rentenversicherung kann Ihre Mutter einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Das Amt für Grundsicherung prüft dann, ob Bedürftigkeit vorliegt, zahlt die Leistungen ggf. vorläufig und meldet vorsorglich einen Erstattungsanspruch beim Rentenversicherungsträger an.
Aufgrund der zu erwartenden Neuerungen zur Mütterente hat der Rentenversicherungsträger vermutlich noch nicht über den Rentenantrag entschieden.