42 Antworten
jensam 15.02.2008 | 16:41
die rente ist ja keine leistung an die man sich gewöhnt wei es schön und bequem ist, sie zu haben, sondern man bekommt sie weil man erwerbsgemindrt ist, wenn sie das weiterhin sind, brauchen sie keine sorge zu haben, dann bekommen sie die rente weiter, sind sie aber nicht mehr erwerbsgemindert ist es nur richtig, die rente zu entziehen, auch wenn es für sie unbequem ist, das recht dazu hat der rentenversicherungsträger
Lenaam 15.02.2008 | 16:31
Sicherlich ist es rechtens, den Anspruch auf EU/EM-Rente jederzeit zu überprüfen.
Nur befristen darf der Rentenversicherungsträger die Rente nach neun Jahren nicht mehr, sofern sie ausschließlich aus medizinischen Gründen gewährt wird/wurde. Aber eine Überprüfung kann jederzeit geschehen.
Was Sie machen sollen, sofern die Rente entzogen wird? ... also ich würde wohl arbeiten gehen.
Auf einen "Besitzschutz" können Sie sich nicht berufen. Ein Arbeitnehmer, der bereits zwanzig Jahren bei einem Arbeitgeber gearbeitet hat und dann - aus was für Gründen auch immer - gekündigt wird, kann ja auch nicht sagen: "... ich habe mich an die Arbeit bei eben diesem Arbeitgeber gewöhnt ...".
Sollte Ihr Anspruch auf die Rente begründet sein, müssen Sie sich keine Sorgen machen, sie läuft dann einfach in gewohnter Höhe weiter.
Sorgeram 15.02.2008 | 16:45
Aber das kann doch nicht einfach so funktionieren.
Es gibt doch in der Bundesrepublik das Rechtsinstitut des gewohnheitsrechtes, so dass es doch jetzt nach 15 Jahren auf das Vorliegen der medizinischen Indikation nicht mehr ankommen dürfte. Der Staat kann doch wohl nicht einfach nehmen und geben wie es gerade einfällt.
Tollam 15.02.2008 | 16:53
Deine Rente dürfte völlig dagegen zu Recht geleistet werden! Du bekommst bestimmt auch Geld vom Versorgungsausweis und hast einen entsprechenden Ausweis, oder?
Norbertam 15.02.2008 | 16:50
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass die Rente Ihnen wohl nicht zusteht!
Gott sei Dank ist nun eine Überprüfung anberaumt und hoffentlich wird Ihnen die Rente bald entzogen.
Lenaam 15.02.2008 | 16:55
Der Rentenversicherungsträger muss zum Wohle der Versichertengemeinschaft entscheiden. Auf Interessen einer einzelnen Person kann hierbei keine Rücksicht genommen werden. (Gleichbehandlungsgrundsatz!)
Lenaam 15.02.2008 | 17:00
Sorgeram 15.02.2008 | 16:57
Gut, dann muss es aber einen Abwägeprozess geben zwischen Art. 3 und meinem Gewohnheitsrecht. Bei 15 Jahren dürfte mein Gewohnheitsrecht klar überwiegen. Kennt jemand Urteile des BSG bzw. EuGH in dieser Frage?
Rosannaam 15.02.2008 | 16:56
Doch das kann der Staat. Und darf es auch. Hat der Gesundheitszustand sich verbessert > Rentenentzug; hat er sich verschlechtert oder ist gleich geblieben > Weiterzahlung.
Mit "Gewohnheitsrecht" hat dies mal gar nichts zu tun. Wenn sich jemand an die ALG II-Zahlung oder Sozialhilfe "gewöhnt" hat, wird diese ja auch nicht wegen des "Gewohnheitsrechts" bis zum Lebensende weitergezahlt, oder?
Also manche Leute haben schon Ideen...
Sorgeram 15.02.2008 | 17:00
An dieser Stelle sollte dringend etwas geändert werden. Natürlich kann das Gewohnheitsrecht nicht schon nach 3 Jahren greifen. Bei 15 Jahren halte ich das allerdings schon für gerechtfertigt; auch für Hartz IV - Leistungen.
Der Betroffene richtet schließlich seinen Lebensstil nach seinem Einkommen aus.
Sorgeram 15.02.2008 | 17:03
Kennen Sie denn ein Urteil?
jensam 15.02.2008 | 17:03
mach dir keine sorgen, schizophrenie und andere psycho-krankheiten führen meist zur rente, und das scheint wohl hier vorzuliegen....
da sieht man wieder mal, das nachuntersuchungen sinn haben......
Lenaam 15.02.2008 | 17:05
Diskutieren Sie über Ihre Ansicht doch am besten mit dem Gutachter der Rentenversicherung. Vielleicht haben Sie Glück und er ist Ihrer Meinung.
Sorgeram 15.02.2008 | 17:07
Mit Deiner fundierten Antwort hast du dich disqualifiziert
Sorgeram 15.02.2008 | 17:10
Sie sind mir zu Niveaulos.
jensam 15.02.2008 | 17:08
süßer, du bist schon lange raus, hast du es noch nciht gemerkt?
Sorgeram 15.02.2008 | 17:11
Ich bin mir nicht sicher, ob der Gutachter im Recht so fundierte Kenntnisse besitzt.
jensam 15.02.2008 | 17:10
ach ne, aber auf gewohnheitsrecht pochen? GRINS LACH.....
sie müßten mittlerweile begriffen haben, dass es rente nicht geschenkt gibt, entweder sind sie erwerbsgemindert oder nicht, und wenn sie es nach 15 jahren nicht mehr sind, sollten sie sich freuen, denn andere wären froh, wenn sie es wären, dann heißt es eben den arsch heben und mal aus dem haus gehen und schauen, wie andere da draußen zu recht kommen, wenn man sich an die rente gewöhnt hat, wird man eben entwöhnt, ganz einfach.....
Michaelaam 15.02.2008 | 17:15
Darf ich fragen, weshalb Sie damals in die Rente geschickt wurden?
jensam 15.02.2008 | 17:17
ich vermute psycho, anders lassen sich seine beiträge hier nicht erklären....
sorry für den kommentar, wenns nicht so wäre, kann sein beitrag eigentlich nur fake sein....
Sorgeram 15.02.2008 | 17:15
So einfach ist die Sachlage ja nun nicht. Nach so einer langen Bezugszeit müsste der Entzug -wenn überhaupt- langsam erfolgen. Aber nochmal: Der Abwägungsprozess ist hier aus staatsrechtlicher und grundgesetzlicher Sicht zwingend vorzunehmen.
Sorgeram 15.02.2008 | 17:19
Sie werden verstehen, dass ich zu meiner medizischen Indikation im Internet keine Angabe mache.
Am Besten wird sein, bis Montag zu warten bis sich ein Experte meinem Anliegen annimmt.
Sorgeram 15.02.2008 | 17:20
Bitte beachten Sie doch die Foren-Regeln.
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Michaelaam 15.02.2008 | 17:21
Sie haben Recht! Es kann eigentlich nur ein Psycho sein.
Weshalb sonst möchte er seine Diagnosen geheimhalten ... in diesem anonymen Forum!
Auf eine Überprüfung wird die RV bestimmt auch nur durch eine anonyme Anzeige eines Nachbarn/Bekannten gekommen sein ...
jensam 15.02.2008 | 17:20
wissen sie eigentlich, was sie hier schreiben? wer fragt denn den auf einmal arbeitslosen, ob er sich vielleicht langsam an das alogeld gewöhnen will.....?
an ihrer stelle würde ich mir einen rechtsbeistand suchen, denn wenn sie mit ihren ansichten öffentlich auftreten, machen sie sich lächerlich, wie eben in diesem forum.... der kann sie vielleicht vor schaden bewahren...
jensam 15.02.2008 | 17:24
das sehe genauso :-) anonym aber keine nennung....grins....
was soll man dazu noch sagen?..... :-(
aber seien wir doch ehrlich. wer bekommt mit 27 eine Rente auf dauer? wenn seine angaben stimmen? die meisten diagnosen sind in dem alter doch auf psycho: zugekiffte birne und alk dazu, alles andere würde befristet oder wäre so gravierend, dass er keine angst haben müßte..... :-) schönen abend noch!!
Michaelaam 15.02.2008 | 17:25
Sie sollen ja auch nicht Ihre RV-Nummer sagen. Anhand der Diagnosen kann man ja keine Rückschlüsse auf Ihre Person ziehen!
Sorgeram 15.02.2008 | 17:27
Trotzdem. Das Internet ist ein unsicheres Medium und Hacker können über die IP-Nummer alles herausfinden.
Meine Diagnos hat schließlich mit der Fragestellung zum Gewohnheitsrecht nichts zu tun.
jensam 15.02.2008 | 17:29
staatliche leistungen sind an voraussetzungen, die entweder vorliegen oder nicht, gewohnheitsrecht gibt es da nicht, das können sie einklagen wenn sie ihrem nachbarn 15 jahre die birnen vom baum geklaut haben und jetzt hat er sie erwischt.... :-)
Sorgeram 15.02.2008 | 17:29
Ich darf Sie nochmal an die Regeln erinnern. Sollten Sie weiterhin derartige Verunglimpfungen verbreiten, werde ich mich an die Redaktion und die Polizei wenden.
Sorgeram 15.02.2008 | 17:23
Die Frage des Gewohnheitsrechtes bei staatlichen Leistungen müsste geklärt werden. Deswegen meine Frage nach Urteilen (BSG, EuGH)!
Sorgeram 15.02.2008 | 17:35
Sorgeram 15.02.2008 | 17:33
Ja, und wo steht geschrieben, dass das Gewohnheitsrecht sich nur auf Nachbarschaftsstreitigkeiten bezieht?
Sie sehen, die Frage ist berechtigt.
jensam 15.02.2008 | 17:31
jensam 15.02.2008 | 17:35
das spiel wird langweilig.....tschüß
Michaelaam 15.02.2008 | 17:34
Wann habe ich Sie denn bitte schön "verunglimpft"?!?
Im Gegensatz zu Ihrem "Gewohnheitsrecht bei Sozialleistungen" ist die freie Meinungsäußerung im Grundgesetz fest verankert.
Sorgeram 15.02.2008 | 17:36
Ich meinte den User "jens"
Finderam 15.02.2008 | 19:55
Ich habe seit mehreren Jahren wöchentlich 10 Euro gefunden.
Wo kann ich dieses nun vorhandene Gewohnheitsrecht einklagen, da ich zuletzt nichts mehr finde??
Sorgeram 17.02.2008 | 20:06
In diesem Fall müsste das zuständige Fundbüro monatlich 10 EUR auszahlen. Im Gegensatz zu mir, dürfte sich bei Ihnen die Beweisführung schwierig gestalten.
jensam 18.02.2008 | 16:56
glaub ich nicht, wenn sein bäcker bezeugen kann. dass er jeden montag sein brot mit einem zehn euro schein bezahlt hat ist der beweis erbracht, immerhin kann der bäcker auch dieses brot einklagen, da er sich daran gewöhnt hat von ihm jeden montag ein brot mit einem zehn euro schein abgekauft bekommen zu haben....
genauso einfach wie bei ihnen....
Sorgeram 19.02.2008 | 19:49
Wenn die Lage so ist, würd ich klagen.
jensam 20.02.2008 | 06:47