Hallo Jandinia,
sofern jemand in den neuen Bundesländern arbeitet bzw. gearbeitet hat, wurden sogenannte Entgeltpunkte Ost erworben. Diese werden bei der Rentenberechnung mit dem etwas geringeren Rentenwert berücksichtigt. Ein Umzug in die alten Bundesländer würde an der Rentenberechnung nichts ändern. Lediglich im Zusammenhang mit dem Bezug einer Witwen- bzw. Witwerrente wären für die Einkommensanrechnung andere Freibeträge massgebend.