Rentenbezug bei scheidung

von
Christina

Ich möchte gerne wissen wann ich die von meinem geschiedenen Mann übertragenen rentenpunkte ausgezahlt bekomme wenn er in 2 Jahren schon in Rente geht und ich erst in 9 Jahren. Bekomme ich die anteilig Auszahlung der Rente bereits mit seinem renteneintrittszeitpunkt oder erst wenn ich in Rente gehe. Ich denke mir dass der Staat ja in solchen Fällen erhebliche Einsparungen hat eben durch die spätere Auszahlung der Anteile an mich.lg

von
Rente mit 70 - oder dar es ein wenig mehr sein

Es gibt leider keine gesonderte Zahlung einer Extrarente aus dem Versorgungsausgleich. Bei Ihrem Ex sind die Entgeltpunkte (EP) weg und bei Ihnen werden die aus dem VAG stammenden EP ihrem individuell erworbenen EP zugeschlagen Aus der Gesamtsumme ihrer EP plus der EP aus dem Versorgungsausgleich wird dann künftig ihre individuelle Rente errechnet. Wann ihr Ex in Rente geht hat also keinerlei Auswirkungen mehr auf Ihren Rentenanspruch.

Sie sind erst dran, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch gegeben sind. Geben Sie einfach ihr Geburtsdatum in nebenstehenden Rentenbeginnrechner ein und sie erfahren, wann sie dran sind - oder fordern Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft an.

Und - nix ist nicht mehr sicher. Googeln Sie mal, wieviele Beiträge bei der Eingabe von "Rente mit 70" erscheinen. Alles Beiträge von "hochwichtigen" Leuten, die sie abends bei den Maischbergers, Illners, Plasberg usw. bewundern können, um auf die rosige Rentenzukunft vorbereitet zu werden.

von
Rente mit 70 - oder dar es ein wenig mehr sein

Es gibt leider keine gesonderte Zahlung einer Extrarente aus dem Versorgungsausgleich. Bei Ihrem Ex sind die Entgeltpunkte (EP) weg und bei Ihnen werden die aus dem VAG stammenden EP ihrem individuell erworbenen EP zugeschlagen Aus der Gesamtsumme ihrer EP -also inclusive der EP aus dem Versorgungsausgleich wird dann ihre individuelle Rente errechnet. Wann ihr Ex in Rente geht hat also keinerlei Auswirkungen mehr auf Ihren Rentenanspruch.

Sie sind erst dran, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch gegeben sind. Geben Sie einfach ihr Geburtsdatum in nebenstehenden Rentenbeginnrechner ein und sie erfahren, wann sie dran sind - oder fordern Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft an, da wird für jede Rentenart der jeweilig mögliche individuelle Rentenbeginn mit und ohne Abschläge aufgelistet.

Und - nix ist nicht mehr sicher. Googeln Sie mal, wieviele Beiträge bei der Eingabe von "Rente mit 70" erscheinen. Alles Beiträge von "hochwichtigen" Leuten, die sie abends bei den Maischbergers, Illners, Plasbergs usw. bewundern können, um auf die rosige Rentenzukunft eingestimmt zu werden.

von
Klaus

Hallo zusammen,
ja das ist leider so. Ich finde es als eine Unverschämtheit, wenn beim Ex-Partner die Rentenpunkte gleich weg sind und der andere erst in Jahren etwas davon hat. In meinem Fall bereichert sich die DRV ungerechtfertig so um ca. 70.000 €. Es sind doch meine mühsam erworbene Rentenpunkte und nicht irgendwelche Leistungen des Staates bzw. der Allgemeinheit. Das ist schlichtweg eine Enteignung gegen die vorgegangen werden muss.

von
Meine Meinung

Ich denke das was Dir genommen wurde war nicht Deins sondern gehörte Euch beiden. Es war genau die Hälfte der Anwartschaften für Altersvorsorge die Ihr zusammen gemeinsam erworben habt. Das hat man Dir genommen und Deiner Ehemaligen Ihren Anteil gegeben.
Wenn Sie die Vorraussetzungen erfüllt wird Sie darauf dann Ihre Rente bekommen. Das kann auch schon sein bevor der Ausgleichspflichtige in Rente geht.

von
Und was wäre, wenn ...

....die Person, die Punkte übertragen bekommt älter wäre und früher in Rente gehen würde? Sollte sie dann auch erst mal weniger Rente bekommen bis der Ehepartner in Rente geht?

....oder woher sollen die Gelder - z.B. die oben angeführten 70.000EUR - kommen, die die Rentenversicherung dann an Mehrkosten hat?

Sie sehen: Einmal geht das Spiel zugunsten der Rentenversicherung (d.h. eigentlich der Gesamtheit der Versicherten) und einmal zugunsten des einzelnen Versicherten.

von
Uwe

Zitiert von: Klaus
Hallo zusammen,
ja das ist leider so. Ich finde es als eine Unverschämtheit, wenn beim Ex-Partner die Rentenpunkte gleich weg sind und der andere erst in Jahren etwas davon hat. In meinem Fall bereichert sich die DRV ungerechtfertig so um ca. 70.000 €. Es sind doch meine mühsam erworbene Rentenpunkte und nicht irgendwelche Leistungen des Staates bzw. der Allgemeinheit. Das ist schlichtweg eine Enteignung gegen die vorgegangen werden muss.
Da hab ich ja noch richtig Glück gehabt. Scheidung 2004,VA erstmal ausgesetzt, dann durchgeführt, keine Kürzung der EMR =Rentnerprivileg. VA ist großer Mist. Finde nicht, dass beide da was erwirtschaftet haben, wenn die Olle zu Hause klunscht, während der Mann schaffen war. Ausgleich nur, wenn Rente der Frau unter GruSi-Niveau liegt. Liegt er drüber, gibbets nix, wird ja bei mehreren Leistungen als ausreichend zum Leben definiert!

Experten-Antwort

Hallo User Christina,

wie die User Ihnen bereits mitgeteilt haben, wird der Zuschlag, den Sie durch den Versorgungsausgleich erhalten werden, erst mit Ihrem eigenen Rentenbezug ausgezahlt. Sämtliche Rentenauskünfte und Renteninformationen, die Sie seit der Scheidung bekommen haben, sind bereits um diesen Zuschlag erhöht.

von
Valzuun

Nur mal zwei Denkanstöße zur Ungerechtigkeit / Bereicherung:

1. Wenn Sie die Rente erst neun Jahre später bekommen, werden die diese statistisch gesehen auch neun länger (=nach seinem Tod) noch beziehen. Als Frau sogar „noch“ länger.

2. Gib es auch den umgekehrten Fall. Ganz praktisch gedacht: Wären Sie in den letzten Jahren, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, in Rente gegangen hätte sie sogar vor Ihrem Exmann davon profitiert.

Fazit: Zumindest statistisch sollte es +/- null ausgehen. Praktisch kann in jedem Fall erst zum Schluss (nach dem Tod beider Beteiligten) abgerechnet werden.

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