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Experten-Antwort

Rentenbezug im Ausland

von Amir08.12.2020 | 00:54
110 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren ich habe 10Jahr im Deutschland gearbeitet und gesetzlichen Versicherungsbeitraege bezahlt. Danach habe ich im Ausland gearbeitet und im Deutschland keine beitraege bezahlt. Moecht wissen, ob ich darf auf meine Altersrente antrag stellen, Wenn ich noch im Ausland lebe? Oder, wenn ich nach Deutschland zuruckkehre, muss ich erst die uberfaellige Krankenvrsicherungen zahlen, Dann Antrag auf rente Stellen? MfG Amir

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wohnen Sie in einem Land, in dem Europarecht gilt (Mitgliedstaat) oder in einem Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (Abkommensstaat), können Sie Ihren Rentenantrag bei der Rentenversicherung des Landes stellen, in dem Sie wohnen. Sie leitet Ihren Antrag dann an die zuständige Rentenversicherung weiter.

Haben Sie sowohl in Deutschland als auch in einem Mitglied- oder Abkommensstaat gearbeitet, brauchen Sie nur einen Rentenantrag zu stellen. Dieser gilt dann sowohl für die deutsche als auch für die ausländische Rente. Der Rentenversicherer, bei dem Sie den Antrag stellen, informiert den oder die anderen ausländischen Versicherer und leitet das Rentenverfahren für Sie ein.

Wohnen Sie in einem Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (vertragsloses Ausland), können Sie Ihren deutschen Rentenantrag auf verschiedenen Wegen stellen:

- über unsere Internetseite,

- bei einem deutschen Konsulat,

- bei der deutschen Botschaft,

- direkt bei Ihrer Deutschen Rentenversicherung.

Wie Sie im Ausland bzw. bei eventuellem Umzug nach Deutschland kranken- und pflegeversichert sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).

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2 Antworten

Rutham 08.12.2020 | 03:08
siehe https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/gesetzliche… und hier Voraussetzungen bei Regelaltersrente Mit freundlichen Grüßen Ruth
DaViam 08.12.2020 | 07:57
Hallo, unter der Voraussetzung, dass Sie in einem Land leben, welches ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, beantragen Sie die deutsche Altersrente in Ihrem Wohnland. Bei der Antragstellung verweisen Sie aber ausdrücklich auf die Arbeitszeiten in Deutschland. Dann wird der Rentenvercherungsträger Ihres Landes sich mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen. Wenn Sie in Ihrem Land aufgrund einer inländischen Rente krankenversichert sind,wird nicht zusätzlich eine deutsche Krankenversicherung geprüft. Evtl. müssen Sie aber zusätzliche Beiträge bei Ihrer Krankenversicherung zahlen, wenn zusätzlich zu Ihrer inländischen Rente noch eine deutsche Rente zusätzlich ausgezahlt wird.
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